Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0255  

 
 
Betreff: Radwegeausbaukonzept für die Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Groß, Kerstin
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
17.01.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde geändert beschlossen     
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
17.01.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden geändert beschlossen     
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
17.01.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde geändert beschlossen     
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
17.01.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
17.01.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
17.01.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
18.01.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
18.01.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
19.01.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
25.01.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
31.01.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.02.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Von der Gemeindeverwaltung Wandlitz wurde ein Radwegausbaukonzept in Tabellen- und Kartenform erarbeitet.

Dieses gibt einen Überblick über vorhandene bzw. geplante Radwege und deren Ausbauzustand sowie  u.a. zu Aspekten der Förder- und Beitragsfähigkeit, Kosten und Realisierungszeitraum.

 

Das Radwegeausbaukonzept dient als Grundlage zur Festlegung von Prioritäten für den Ausbau der Radwege. Hierzu sind seitens der Verwaltung Vorschläge erarbeitet worden.

 

Diesen liegen folgende Kriterien zugrunde:

 

Priorität1:   grundsätzliche Förderfähigkeit, Maßnahme zur Schulwegsicherung / für touristische                         

                   Erschließung / als Lückenschluss zwischen den Ortsteilen, Bestandteil im Maß-

                   nahmekatalog der KAG Heidekrautbahn

 

Priorität 2:  eventuelle Förderfähigkeit, Anbindung an öffentliche Nahverkehrsmittel, Maßnahme

                   für touristische Erschließung, Bestandteil im Maßnahmekatalog der KAG Heide-

                   krautbahn

 

Priorität 3:  Radwegabschnitte als Ortsteilverbindung

 

Priorität 4:  Radwegabschnitte für ausschließlich touristische Erschließung

 

Die Festlegung der Prioritäten soll in Abstimmung  mit den jeweiligen Ortsbeiräten  der einzelnen Ortsteile getroffen werden. Dabei ist zu beachten, dass nur für Radwege, welche sich im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Wandlitz befinden, Entscheidungen getroffen werden. 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemeindeordnung, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt über die Festlegung der Prioritäten für die Radwege des Gemeindegebietes Wandlitz auf Grundlage des erarbeiteten Radwegeausbaukonzeptes.   

Anlagen:

Anlagen:

 

Radwegeausbaukonzept für die Gemeinde Wandlitz in Tabellenform ( Seiten 1 bis 8 ).