Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ der öffentlichen Auslegung. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der Bebauungsplan- Entwurf eingearbeitet werden. Der A 2 stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. |
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