Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der A 2 beauftragt das Bauamt die Geschossigkeit zu prüfen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Geltungsbereich wird um das Flurstück 139 (teilw.) der Flur 6 verkleinert. 2. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“, Gemarkung Klosterfelde, wird in der vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt. 3. Der o. g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden sowie die berührten sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen. 4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie die berührten sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen. 5. Dieser Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. Der A 2 stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. |
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