Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Am Wäldchen". Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde hier: Änderungsbeschluss zum Geltungsbereich und erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 11
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.01.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2004-0248 Bebauungsplan "Am Wäldchen". Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde
hier: Änderungsbeschluss zum Geltungsbereich und
erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:K 612600
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Der A 2 beauftragt das Bauamt die Geschossigkeit zu prüfen

Der A 2 beauftragt das Bauamt die Geschossigkeit zu prüfen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Der Geltungsbereich wird um das Flurstück 139 (teilw.) der Flur 6 verkleinert.    

2.      Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“, Gemarkung Klosterfelde, wird in der vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.        

3.      Der o. g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden sowie die berührten sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

4.      Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie die berührten sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5.      Dieser Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.   

 

Der A 2 stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.