Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Bebauungsplan „Hinter dem Weinberg“ der Gemeinde Prenden wurde mit Datum vom 11.6.2003 mit Maßgaben genehmigt. Diese Maßgaben wurden in die Planunterlagen eingearbeitet und der entsprechende Satzungsänderungs-Beitrittsbeschluss mit Datum vom 8.9.2003 gefasst. Das ursprüngliche Planungsziel des damaligen Vorhabenträgers, der Helmus & Gärtner Beteiligungs- GmbH, war die Abrundung und Einbindung des unbeplanten Innenbereiches mit der Schaffung von Planungs- und Baurecht für ein Wohngebiet. Das Planverfahren konnte- wie oben beschrieben- abgeschlossen werden. Der Bebauungsplan ist jedoch bisher nicht in Kraft getreten, da es nicht zum Abschluss eines Erschließungsvertrages gekommen ist und somit die Erschließung des Plangebietes nicht sichergestellt werden konnte. Durch den Vorhabenträger wurden jedoch im November 2003 die Grundstücke veräußert. Dabei wurden die Grundstücke 222, 343 und 344 durch eine Privatperson erworben. Diese beabsichtigt nunmehr die Errichtung eines Wohnhauses zur eigenen Nutzung und die Vorhaltung von 2 Baufeldern. Letztendlich ergab sich daraus ein erneutes Planungserfordernis , da insgesamt die Bauflächen und die Verkehrsflächen reduziert sowie Baufelder verschoben wurden . Der überarbeitete Planentwurf wird in gleicher Sitzung als Satzungsbeschluss vorgelegt. Gesetzliche Grundlagen §§ 2, 10 Baugesetzbuch § 3 Abs. 2 Baugestzbuch Finanzielle Auswirkungen: ja nein
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