Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0244  

 
 
Betreff: Satzung der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Prenden über den Bebauungsplan "Hinter dem Weinberg"
Aufhebung des Satzungsbeschlusses "P"41/2002-01 vom 24.6.2002 sowie des Satzungsänderungs-Beitrittsbeschluss "P"53/2003-03 vom 8.9.2003
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
17.01.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
25.01.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
31.01.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.02.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Der Bebauungsplan „Hinter dem Weinberg“ der Gemeinde Prenden wurde mit Datum vom 11
Begründung / Erläuterung

Der Bebauungsplan „Hinter dem Weinberg“ der Gemeinde Prenden wurde mit Datum vom 11.6.2003 mit Maßgaben genehmigt. Diese Maßgaben wurden in die Planunterlagen eingearbeitet und der entsprechende Satzungsänderungs-Beitrittsbeschluss mit Datum vom 8.9.2003 gefasst.

 

Das ursprüngliche Planungsziel des damaligen Vorhabenträgers, der Helmus & Gärtner Beteiligungs- GmbH, war die Abrundung und Einbindung des unbeplanten Innenbereiches mit der Schaffung von Planungs- und Baurecht für ein Wohngebiet. Das Planverfahren konnte- wie oben beschrieben- abgeschlossen werden. Der Bebauungsplan ist jedoch bisher nicht in Kraft getreten, da es nicht zum Abschluss eines Erschließungsvertrages gekommen ist und somit die Erschließung des Plangebietes nicht sichergestellt werden konnte. Durch den Vorhabenträger wurden jedoch im November 2003 die Grundstücke veräußert. Dabei wurden die Grundstücke 222, 343 und 344 durch eine Privatperson erworben.   Diese beabsichtigt nunmehr die Errichtung eines Wohnhauses zur eigenen Nutzung und  die Vorhaltung von 2 Baufeldern. Letztendlich ergab sich daraus ein erneutes Planungserfordernis , da insgesamt die Bauflächen und die Verkehrsflächen reduziert  sowie Baufelder verschoben wurden .

 

Der überarbeitete Planentwurf wird in gleicher Sitzung  als Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 2, 10 Baugesetzbuch

§ 3 Abs. 2 Baugestzbuch

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der o.g. Satzungsbeschluss "P"41/2002-01 vom 24.6.2002 einschließlich des Satzungsänderungs-Beitrittsbeschluss "P"53/2003-03 vom 8.9.2003 aufgehoben wird.