Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange/ der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen,
dass die Abwägungsvorschläge in der Bebauungsplan- Entwurf eingearbeitet
werden.
25.01.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange/ der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen,
dass die Abwägungsvorschläge in der Bebauungsplan- Entwurf eingearbeitet
werden.
Der A 2 stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
31.01.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange/ der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen,
dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplan- Entwurf eingearbeitet
werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
10.02.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange/ der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen,
dass die Abwägungsvorschläge in der Bebauungsplan- Entwurf eingearbeitet
werden.