Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz
Datum: Di, 06.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 16.06.2016  
OB W-17/2016  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Vorbereitung 775. Jahrfeier im OT Wandlitz (Museumsfest und Strandbadfest)      
Ö 9  
Bebauungsplan "Louisenhain" Gemarkung Wandlitz, 1. Änderung - Auslegungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0250  
Ö 10  
Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Bootshauses für den Wandlitzer Segelclub e.V.  
BV-GV/2016-0261  
Ö 11  
Bebauungsplan "Wandlitzsee-Nord I" - 1. Änderung -Durchführung des Abwägungsverfahrens-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0265  
Ö 12  
Bebauungsplan "Wandlitzsee-Nord I" - 1. Änderung - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0266  
Ö 13  
Bebauungsplan "Wandlitzsee-Nord II" - 1. Änderung -Durchführung des Abwägungsverfahrens-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0267  
Ö 14  
Bebauungsplan "Wandlitzsee-Nord II" - 1. Änderung -Satzungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0268  
Ö 15  
Bebauungsplan "Wandlitzsee-Nord III" - 3. Änderung -Durchführung des Abwägungsverfahrens-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0269  
Ö 16  
Bebauungsplan "Wandlitzsee-Nord III" - 3. Änderung -Satzungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0270  
Ö 17  
Bebauungsplan "Am Töppersberg 2" - Abwägungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0272  
Ö 18  
Bebauungsplan "Am Töppersberg 2" - Auslegungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0273  
Ö 19  
Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee 137 - 141" - geänderter Geltungsbereich -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0274  
Ö 20  
Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee 137 - 141" - Auslegungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0275  
Ö 21  
Bebauungsplan "An der Wegener Straße" - Aufstellungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0276  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:

-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;

 

3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

 

   
    06.09.2016 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 21 - vertagt
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:

-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;

 

3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

ber die Zurückstellung)

 

Zustimmung:.7

Ablehnung:.

Enthaltung:.

   
    20.09.2016 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 25 - vertagt
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:

-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;

 

3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis (Zurückstellung):

 

Zustimmung:5

Ablehnung:0

Enthaltung:0

   
    26.09.2016 - A1 Hauptausschuss
    Ö 30 - an Einreicher zurück verwiesen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:

-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;

 

3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

 

 

   
    08.11.2016 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 8 - vertagt
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:

-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;

 

3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:.8 (Hintze)

Ablehnung:.

Enthaltung:.

   
    22.11.2016 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:

-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;

 

3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:8

Ablehnung:0

Enthaltung:0

   
    28.11.2016 - A1 Hauptausschuss
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:

-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;

 

3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:7

Ablehnung:.

Enthaltung:1

   
    08.12.2016 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 24 - vertagt
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:

-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;

 

3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

 

 

   
    10.01.2017 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:

-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;

 

3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 7 (Hintze)

Ablehnung:

Enthaltung: 1

   
    24.01.2017 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:

-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;

 

3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

   
    06.02.2017 - A1 Hauptausschuss
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:

-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;

 

3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 9

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    16.02.2017 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:

-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;

 

3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 23 (Hintze)

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Frau Kieprowski war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Ö 22  
Vergabe des Grundstücks in Wandlitz, Am Güterbahnhof 9, Flur 6, Flurstück 615 im Erbbaurecht  
BV-HA/2016-0118  
Ö 23  
Während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Sonstiges      
N 24     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 25     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 16.06.2016    
N 26     Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Wandlitz, Flur 6, Flurstück 438   BV-HA/2016-0145