Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 10.09.2015 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Töppersberg 2“ gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erarbeitung eines Umweltberichts wurden durchgeführt.
Mit Beschlussnummer BV-GV/2016-0272 wurde der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden bereits in die vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet.
Einige Gutachten (siehe Anlage) sind so umfangreich, dass Sie nur digital bzw. zur Einsicht in der Verwaltung (Bauleitplanung) hinterlegt werden.
Gesetzliche Grundlagen
§§1 ff Baugesetzbuch §2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1.dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
2.dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
-Entwurf Bebauungsplan „Am Töppersberg 2“ mit Begründung und Umweltbericht (Stand Juli 2016) -Baumgutachten (nicht in Papierform/ digital/ Einsicht Verwaltung) -Verkehrsgutachten (nicht in Papierform/ digital/ Einsicht Verwaltung) -Schallgutachten (nicht in Papierform/ digital/ Einsicht Verwaltung) - Boden- und Altlastengutachten (nicht in Papierform/ Einsicht Verwaltung)
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