Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 18. Februar 2016 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2015-0210 den Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 06. Oktober 2016 die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplan „Prenzlauer Chaussee 137 - 141“ mit Beschluss-Nr. BV-GV/2016-0274 gefasst.
Das Vorhaben wurde gemäß Artikel 12 Abs. 1 des Landesplanungsvertrages bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim mit der Anfrage zu den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angezeigt. Mit Schreiben vom 18. Juli teilte die Gemeinsame Landesplanungsabteilung mit, dass die Fläche nicht auf die zusätzliche Entwicklungsoption anzurechnen ist und das Vorhaben den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung entspricht.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde auf Grund des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a i.V.m. § 13 Baugesetzbuch verzichtet.
Gesetzliche Grundlagen
§§1 ff Baugesetzbuch §2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Anlagen:
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