Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 06. Oktober 2016 die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung mit Beschluss-Nr. BV-GV/2016-0267 abgewogen. Die Abwägungsergebnisse wurden in die Planunterlagen eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen § 10 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Wandlitzsee-Nord II“ – 1. Änderung.
Die Begründung zum Erläuterungsplan und die Erläuterungskarte werden bebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
Anlagen: Satzungsexemplar (Stand: August 2016) einschließlich Begründung und Erläuterungskarte
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