Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 18. Februar 2016 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2015-0199 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wandlitzsee-Nord II“- 1. Änderung mit Begründung gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung beauftragt.
Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden mit Schreiben vom 06. April 2016 über die Durchführung der öffentlichen Auslegung informiert und um eine Stellungnahme gebeten.
Die Auswertung der Stellungnahmen ist in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen §§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Beschluss:
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll oder b) als Beschluss in Blockabstimmung.
Anlagen: Abwägungsprotokoll
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