Die Gemeindevertretung beschließt die Erfüllung der
Maßgaben 1 und 2 gemäß Genehmigungsbescheid 61/G-35/03 (3/02) der
Genehmigungsbehörde vom 25.11.2003.
Die entsprechend überarbeiteten Planunterlagen,
bestehend aus Teil I Satzung sowie Teil II Begründung werden gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die geänderte
Satzung erneut der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen.
17.01.2005 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Erfüllung der
Maßgaben 1 und 2 gemäß Genehmigungsbescheid 61/G-35/03 (3/02) der
Genehmigungsbehörde vom 25.11.2003.
Die entsprechend überarbeiteten Planunterlagen,
bestehend aus Teil I Satzung sowie Teil II Begründung werden gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die geänderte
Satzung erneut der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen.
Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
25.01.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Erfüllung der
Maßgaben 1 und 2 gemäß Genehmigungsbescheid 61/G-35/03 (3/02) der
Genehmigungsbehörde vom 25.11.2003.
Die entsprechend überarbeiteten Planunterlagen,
bestehend aus Teil I Satzung sowie Teil II Begründung werden gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die geänderte
Satzung erneut der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen.
Der A 2 stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
31.01.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Erfüllung der
Maßgaben 1 und 2 gemäß Genehmigungsbescheid 61/G-35/03 (3/02) der
Genehmigungsbehörde vom 25.11.2003.
Die entsprechend überarbeiteten Planunterlagen,
bestehend aus Teil I Satzung sowie Teil II Begründung werden gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die geänderte
Satzung erneut der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
10.02.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Erfüllung der
Maßgaben 1 und 2 gemäß Genehmigungsbescheid 61/G-35/03 (3/02) der
Genehmigungsbehörde vom 25.11.2003.
Die entsprechend überarbeiteten Planunterlagen,
bestehend aus Teil I Satzung sowie Teil II Begründung werden gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die geänderte
Satzung erneut der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen.
Verkauf durch öffentliche Ausschreibung des Grundstücks Berliner Chaussee 38 in Klosterfelde, Flur 5 Flurstücke 51 und 59 (Verfasser : Füssel, Gabriele)
Aufhebung der Beschlussvorlage BV-HA/2004-0030 vom 18.10.2004
Vergabe des Grundstückes, Flur 5 Flurstück 7 mit einer Größe von 640 m² im Rahmen eines Bieterverfahrens (Verfasser : Mallabar, Simone)