Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Inhaltliche Gestaltung der Presseerzeugnisse der Gemeinde Wandlitz und Bildung eines Redaktionsrates  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 24.2
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 31.01.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2005-0262 Inhaltliche Gestaltung der Presseerzeugnisse der Gemeinde Wandlitz und Bildung eines Redaktionsrates
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HA_Hauptamt   

Herr Tiepelmann erläutert die Gründe für die Erstellung der Vorlage

Herr Tiepelmann erläutert die Gründe für die Erstellung der Vorlage.

 

Die Beiträge der Parteien haben meistens keinen Informationscharakter für die Bürger, sondern dienen überwiegend der politischen Meinungsäußerung.

Das Extrablatt wird von Steuergeldern finanziert und im Vordergrund sollte stehen, die Bürger über wichtige Themen zu informieren und keine politischen Diskussionen durchzuführen.

Es ist  von Bedeutung, einen Redaktionsrat zu bilden, der über die Veröffentlichung von Leserbriefen entscheidet.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, stellt Herr Dr. Steinbach den Antrag über die Beschlussvorlage nicht abzustimmen.

Es sollte keine Zensur bei Leserbriefen & Beiträgen erfolgen.

 

 

Abstimmung zum Antrag von Herrn Dr. Steinbach:

 

Zustimmung :            .3

Ablehnung :            .6

Enthaltung :            .-

 

Beschluss:

Beschluss:

1.) Die Gemeindevertretung beschließt, das Beiträge politischer Parteien mit kommunalpolitischem oder allgemeinem politischen Inhalt in den von der Gemeinde herausgegebenen und verlegten Presseerzeugnissen nicht veröffentlicht werden.

 

2.) Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung von Leserbriefen oder Beiträgen von Einzelpersonen.

Leserbriefe oder Beiträge von Einzelpersonen, die gegen die Interessen der Gemeinde verstoßen, werden nicht veröffentlicht.

Es dürfen nur Leserbriefe veröffentlicht werden, die einen klaren gemeindlichen Bezug haben und thematisch von allgemeinem öffentlichen Interesse sind.

 

3.) Über die Veröffentlichung selbst sowie Art und Umfang entscheidet der Redaktionsrat. Der Redaktionsrat setzt sich aus den Vorsitzenden der Ausschüsse der Gemeindevertretung zusammen.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Dr

 

 

 

Abstimmungsergebnis zur BV –GV/2005-0262:

 

Zustimmung:            .6

Ablehnung:            .2

Enthaltung:            .1