Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Aufgrund des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Hinter dem Weinberg“, Gemarkung Prenden, bestehend aus Planzeichnung und dem Textteil (Stand Dezember 2004) als Satzung. Die Begründung zum o.g. Bebauungsplan wird gebilligt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .8 Ablehnung: . Enthaltung: . |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||