der vorliegende Planentwurf einschließlich Begründung gebilligt wird;
die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchzuführen.
12.01.2016 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 16 - ungeändert beschlossen
26.01.2016 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 14 - ungeändert beschlossen
08.02.2016 - A1 Hauptausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass:
der vorliegende Planentwurf einschließlich Begründung gebilligt wird;
die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
18.02.2016 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass:
der vorliegende Planentwurf einschließlich Begründung gebilligt wird;
die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchzuführen.