Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18.02.2016 die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung mit Beschluss-Nr. BV-GV/2015-194 abgewogen.
Die Abwägungsergebnisse wurden in die Planunterlagen eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 2“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
Anlagen:
- Satzungsexemplar (Stand: Dez. 2015) einschl. Begründung mit integriertem Umweltbericht – auf CD
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