Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0178  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wandlitzsee-Nord I"
-Auslegungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
12.01.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.01.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.02.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
18.02.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1_Aenderung_Satzung_Wandlitzsee_Nord_I
Begruendung_Wandlitzsee_Nord I_1._Änderung
Anlagen_Wandlitzsee_Nord_1
Erlaeuterungskarte_Wandlitzsee_Nord_I

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz hat am 03. April 2014 die 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wandlitzsee-Nord I“ beschlossen.

 

Die Planung wurde gemäß Artikel 12 des Landesplanungsvertrages der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg und der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim angezeigt, die mitteilte, dass die Planänderung aus raumordnerischer Sicht nicht relevant ist. Darüber hinaus wurde beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ein Antrag zur Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Wandlitz-Biesenthal-Prendener-Seengebiet“ gestellt. Die Planung steht nicht im Widerspruch zu den Festsetzungen über das Landschaftsschutzgebiet „Wandlitz-Biesenthal-Prendener-Seengebiet. Ein Ausgliederungsverfahren ist nicht erforderlich.

 

Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen.  

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a und 13 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKverf)

§§ 2, 3, 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:      Ja

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

380,00

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2015

51100.529158 (Ansatz für sämtliche B-Planverfahren im OT Wandlitz 

 

30.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass:

  1. der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird;
  2. die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.  

 

 


Anlagen:

 

Entwurf des Bebauungsplanes „Wandlitzsee-Nord I“ – 1. Änderung, Stand: November 2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_Aenderung_Satzung_Wandlitzsee_Nord_I (420 KB)    
Anlage 2 2 Begruendung_Wandlitzsee_Nord I_1._Änderung (157 KB)    
Anlage 3 3 Anlagen_Wandlitzsee_Nord_1 (171 KB)    
Anlage 4 4 Erlaeuterungskarte_Wandlitzsee_Nord_I (1516 KB)