Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Seit September 2005 gibt es Bemühungen, ein Nutzungskonzept für das kommunale Grundstück „Kirchstraße 11“ zu entwickeln. Im Jahr 2014 fasste die Gemeindevertretung schließlich den Beschluss, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die ein Nutzungskonzept für das Grundstück Kirchstr. 11 entwickeln soll. Diese AG hat mehrfach getagt und einen konzeptionellen Entwurf federführend erarbeitet. Dieser lag als Mitteilungsvorlage dem Ortsbeirat Wandlitz und dem A 2 und A 5 im November 2015 vor. In der nun vorliegenden, überarbeiteten Konzeption wurden zum einen die Rückläufe aus den Gremien sowie auch die aktuellen Stände der behördlichen Abstimmungen (Forstbehörde und Untere Naturschutzbehörde des Landkreises) eingefügt.
Das Nutzungskonzept beinhaltet 10 verschiedene Elemente und wird nachfolgend vorgestellt:
1. Das Tor: Das Tor stellt derzeit die Trennung zwischen einer öffentlichen und privaten Nutzung dar. Das Tor steht der gewünschten Zugänglichkeit entgegen, andererseits stellt es einen Schutz des Geländes dar.
2. Die Erschließung: Entlang der südlichen Grundstücksgrenze werden die Befahrbarkeit und die Einrichtung von notwendigen Stellplätzen gewährleistet. Über diese Fläche wird auch die Erschließung der Bauflächen sichergestellt.
3. Das Lehnschulzenhaus: Das Lehnschulzenhaus hat derzeit vier getrennte Wohneinheiten. Um den Mietern bei der beabsichtigten Öffnung des Grundstücks trotzdem ein ausreichendes Maß an Privatheit zu gewähren, wird der Zugang zum Bürgergarten verschwenkt und nicht mehr direkt am Haus vorbeigeführt. Zwei der vier Wohnungen sind derzeit im EG belegt. Eine Einraumwohnung im EG steht leer. Das DG ist als eine einzige Wohnung mit Sauna im Dachraum ausgebaut. Die Wohnung hat ca. 160 m² Nutzfläche auf 7 Räumen und einer Wohnküche mit Dachterrasse.
Ziel sollte eine kurzfristige Vermietung des offenen Wohnraums sein. Hierbei soll eine befristete gewerbliche Vermietung, z.B. an den Landkreis, überprüft werden.
4. Der „Geschichtsgucker“: Im Eingangsbereich steht eine denkmalgeschützte Remise. Diese soll in die Gestaltung einbezogen werden. Hier könnte ein „Geschichtsgucker“ die Geschichte des Dorfes Wandlitz zeigen.
5. Die Bauflächen: Die bereits 2005 für eine Bebauung vorgesehenen Flächen sollen als zwei Flurstücke vergeben werden. Auf dem einen Flurstück steht das Heizhaus mit dem ca. 25 m hohen Schornstein. Diese Fläche soll veräußert werden. Die andere Fläche soll in Erbpacht vergeben werden.
6. Der Bürgergarten/ -wald: Der Erlenbruch entlang der Seekante liegt im Landschaftsschutzgebiet. Die Fläche stellt eine Waldfläche dar. Diese Fläche soll nach landschaftsgärtnerischen und sicherheitstechnischen Aspekten gestaltet werden. Ziel ist es, den Wald als Wald zu erhalten und keine baulichen Maßnahmen zu unternehmen, die eine Waldumwandlungsgenehmigung erfordern würden. Der Wald soll an ausgewählten Stellen so gepflegt werden, dass sich dort eine Aufenthaltsqualität entwickelt.
7. Der „Naturgucker“: Als Bestandteil der Gestaltung des Bürgergartens wird an der Seekante ein Ort identifiziert, der bestimmte Sichtachsen über den See zulässt oder an dem im Schilf besondere Dinge sichtbar werden.
8. Die „Gastrobox“: Um den Bürgergarten zwischen den Monaten Mai und September zu nutzen, ist die Einrichtung einer gastronomischen Versorgung angeraten. Diese soll in dem bebaubaren Grundstücksteil errichtet werden. In dieser Gastrobox sollen notwendige WC-Anlagen eingeplant werden.
9. Der Bootsanleger: Der an der Uferkante befindliche Steg soll derart ertüchtigt werden, dass er als Anlegestelle für zulässige Wasserfahrzeuge dienen kann.
10. Die Bootsschuppen: Die vorhandenen Bootsschuppen sollen erhalten werden (z.B. als Außenstelle des Barnim Panorama).
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt das Nutzungskonzept für die nachfolgend aufgeführten Eckpunkte eins bis zehn:
1. Das Tor 2. Die Erschließung 3. Das Lehnschulzenhaus 4. Der „Geschichtsgucker“ 5. Die Bauflächen 6. Der Bürgergarten/-wald 7. Der „Naturgucker“ 8. Die Gastrobox 9. Der Bootsanleger 10. Die Bootsschuppen
Anlagen: Kartendarstellung
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