Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Als Gemeinde und als Träger von Kindertageseinrichtungen haben wir nicht nur eine moralische sondern auch eine gesetzliche Mitwirkungspflicht zur Förderung von Familien und zum Schutz von Kindern.
Kinderschutz, Prävention sowie Beteiligungsrechte von Kindern und Familien sind integrale Bestandteile des gesetzlichen Förderauftrages nach dem SGB VIII sowie dem Bundeskinderschutzgesetzes. Kindertageseinrichtungen, mit ihrem weitreichenden Förderauftrag sowie dem niedrigschwelligen Zugang für Eltern, wird zunehmend eine zentrale Rolle als Orte für „Frühe Hilfen“ zugeschrieben.
Das „Netzwerk Gesunde Kinder“ mit seinen Angeboten ist dem Bereich der „Frühen Hilfen“ nach dem KKG zuzuordnen.
Es wird beabsichtigt eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem „Netzwerk Gesunde Kinder“ und der Gemeinde Wandlitz für ein Projekt, zum Aufbau eines Unterstützungssystems für Familien, zu schließen. Das Projekt beinhaltet den Aufbau und die Durchführung eines „Babytreffs“ in den Ortsteilen Basdorf und Klosterfelde. Der „Babytreff“ soll ab März 2016 mittwochvormittags mit 14-tägigem Wechsel der Örtlichkeit stattfinden und durch einen Mitarbeiter des Netzwerkes fachlich begleitet werden. Die Gemeinde stellt für dieses Projekt geeignete Horträume und passendes Mobiliar zur Verfügung. Darüber hinaus wird das Netzwerk entsprechend der Richtlinie zur Förderung von sozialen Projekten der Gemeinde Wandlitz mit einer jährlichen Zuwendung von bis zu 1800 € bezuschusst, sofern das „Netzwerk Gesunde Kinder“ die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt. Für das Jahr 2016 wurden von der Gemeinde zusätzliche Gelder für die beabsichtigte Kooperation in den Haushalt eingestellt. Somit kann gewährleitet werden, dass die materiellen Rahmenbedingungen geschaffen werden können, z.B. für die Anschaffung von geeigneten Matten zum Aufenthalt von Kleinkindern auf dem Fußboden. Eine Reduzierung der Mittel für bereits in der Vergangenheit geförderte soziale Projekte ist nicht erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf.) Achtes Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Kindertagesstättengesetz Land Brandenburg (KitaG BB) Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Information und Kooperation im Kinderschutz (KKG)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Kooperation mit dem „Netzwerk Gesunde Kinder“, vertreten durch Gesukom e.V., entsprechend der vorgelegten Kooperationsvereinbarung.
Es ist halbjährlich ein Zwischenbericht abzulegen.
Anlagen: Kooperationsvereinbarung zwischen Gesukom e.V. und der Gemeinde Wandlitz
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