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Herr Kufeld erklärt sich weiterhin für befangen und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Beschluss Die Gemeindevertretung beschließt: - Den Ausbau der Straßen in der „südlichen Nibelungensiedlung“ auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurbüro Lehmann mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
- Die Herstellung der Fahrbahnen als Mischverkehrsflächen in Asphaltbauweise.
- Die Brunhilde-, Sieglinde-, Hagen-, Isolde-, Walküren- und die Tannhäuser Straße mit einer Regelbreite von 4,80 m.
- Die Hagen- und Isoldestraße südlich der Brunhildestraße (im Sackgassenbereich) mit einer Regelbreite von 3,50 m.
- Eine Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden bzw. Entwässerungsrigolen.
- Herstellung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflasterung.
- Die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen unter Verwendung von LED- Technik. Typ „Bügelleuchte Wandlitz“ oder gleichwertig, in der Farbe moosgrün.
- Die Straße An der Kehlheide erhält nur eine Beleuchtungsanlage mit der unter Punkt 1. genannten technischen Ausstattung.
- Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Straßenbaumaßnahmen sind erschließungsbeitragspflichtig. Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.
Die Abrechnungen erfolgen nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis: (Variante b, Herr Kufeld ist befangen) Zustimmung: 22 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1 (Herr Hintze)
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