Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Brandt und Herr Seefeld verlassen den Sitzungsraum. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt
entsprechend den Festlegungen des B-Planes die Flurstücke Gemarkung Basdorf, Flurstücke 1027, 1067, 1181, 1174 und 1311 der Flur 4 als Gemeindestraßen gemäß § 6 BbgStrG zu widmen. Das Flurstück 1027 wird auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg beschränkt. Ausgenommen von der Beschränkung ist die Benutzung als Zufahrt von der Straße „Rosengarten“ zu den Grundstücken Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstücke 1121 und 1122. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.
Abstimmungsergebnis: (Frau Brandt und Herr Seefeld verlassen den Sitzungsraum)
Zustimmung: 22 (Herr Hintze) Ablehnung: 1 Enthaltung:. |
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