Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee 137-139“ für den Geltungsbereich der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 522, 523 und 524 vor. Der mögliche Geltungsbereich ist im jetzigen Teilflächennutzungsplan (FNP) sowie im Entwurf des zukünftigen Gesamtflächennutzungsplans zum Teil als Wohn- und Mischbaufläche (zukünftig zwischen Wohnbaufläche und Gleisanlage noch eine Grünzug) dargestellt und hätte eine Größe von ca. 0,8 ha. Ob die 0,8 ha der Entwicklungsoption, welche der Gemeinde Wandlitz landesplanerisch zur Verfügung stehen, angerechnet werden, kann erst durch die Abfrage der Ziele der Raumordnung bei der Landesplanung verbindlich beantwortet werden. Die Erschließung ist über eine Zufahrt von der Prenzlauer Chaussee aus vorgesehen. Geplant ist die Errichtung von 3 bis 4 kleinteiligen maximal 3 geschossigen Mehrfamilienhäusern in offener Bauweise.
Die Bereitschaft zur Übernahme der Kosten des Bauleitplanverfahrens und eventuell entstehender Planungsfolgekosten durch den Vorhabenträger besteht.
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Errichtung von 3 bis 4 kleinteiligen maximal 3 geschossigen Mehrfamilienhäusern in offener Bauweise;
Anlagen:
- Flurkartenauszug - Antragsunterlagen (4 Seiten)
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