Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0210  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee 137 - 139", Gemarkung Wandlitz
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
12.01.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.01.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.02.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Vorberatung
18.02.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich
Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee 137-139“ für den Geltungsbereich der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 522, 523 und 524 vor.

Der mögliche Geltungsbereich ist im jetzigen Teilflächennutzungsplan (FNP) sowie im Entwurf des zukünftigen Gesamtflächennutzungsplans zum Teil als Wohn- und Mischbaufläche (zukünftig zwischen Wohnbaufläche und Gleisanlage noch eine Grünzug) dargestellt und hätte eine Größe von ca. 0,8 ha.

Ob die 0,8 ha der Entwicklungsoption, welche der Gemeinde Wandlitz landesplanerisch zur Verfügung stehen, angerechnet werden, kann erst durch die Abfrage der Ziele der Raumordnung bei der Landesplanung verbindlich beantwortet werden.

Die Erschließung ist über eine Zufahrt von der Prenzlauer Chaussee aus vorgesehen.

Geplant ist die Errichtung von 3 bis 4 kleinteiligen maximal 3 geschossigen Mehrfamilienhäusern in offener Bauweise.

 

Die Bereitschaft zur Übernahme der Kosten des Bauleitplanverfahrens und eventuell entstehender Planungsfolgekosten durch den Vorhabenträger besteht.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee 137-139“ gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren mit folgendem Planungsziel:

-          Errichtung von 3 bis 4 kleinteiligen maximal 3 geschossigen Mehrfamilienhäusern in offener Bauweise;

  1. die Ziele der Raumordnung abzufragen;
  2. den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

 


Anlagen:

 

-          Flurkartenauszug

-          Antragsunterlagen (4 Seiten)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (150 KB)    
Anlage 2 2 Antragsunterlagen (295 KB)