Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Inhaltliche Grundlage ist das Leitbild der Gemeindeentwicklung, wie bereits mit dem Vorentwurf und dem Entwurf des Flächennutzungsplanes in den Jahren 2009 und 2014 durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde. Die besondere Herausforderung an die Flächennutzungsplanung der Gemeinde Wandlitz besteht darin, bezüglich der Funktion und Nutzung der Bodenflächen so zu strukturieren, dass die allgemeine Daseinsfürsorge für die Wohnbevölkerung in allen Teilbereichen gesichert werden kann. Dabei ist zum Schutz der naturräumlichen Qualitäten besonders auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu achten und auf eine Planung auf der Basis Landschaft zu orientieren.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15.05,2014 mit Beschlussnummer BV-GV/2014-0658 den Planentwurf (Stand 03/2014) mit Begründung einschließlich Landschaftsplan gebilligt und die Durchführung der Behördenbeteiligung und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit beauftragt.
Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 06.10. 2014 bis 10.11.2014 statt.
26 Träger öffentlicher Belange sowie 53 Bürger gaben Stellungnahmen ab. Die einzelnen Stellungnahmen umfassten bis zu jeweils 170 Einzelhinweisen. Die Auswertung der Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Zur besseren Verständlichkeit der Abwägungsunterlagen und zur Erläuterung fand am 10.12.2015 eine gemeinsame Sitzung der Gemeindevertretung, der Ortsbeiräte und der Ausschüsse statt.
Gesetzliche Grundlagen §§ 1 ff. Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Anlagen: Abwägungsprotokoll Stellungnahme Landkreis Barnim Protokoll vom 10.12.2015 einschließlich der Präsentationen
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