TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Beschlussfassung über die Niederschrift des öffentlichen Teils 03.12.2015 |
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GV-11/2015 |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bericht der Bürgermeisterin |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Anfragen von Gemeindevertretern |
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Ö 8 |
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Information zur Abfallentsorgung
hier: Einführung einer Biotonne |
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Ö 9 |
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Entwurf Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz (Gesamtflächennutzungsplan)
Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung |
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BV-GV/2015-0196 |
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Ö 10 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes "Wandlitzsee-Nord I"
-Auslegungsbeschluss- |
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BV-GV/2015-0178 |
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Ö 11 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes "Wandlitzsee-Nord II"
-Auslegungsbeschluss- |
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BV-GV/2015-0199 |
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Ö 12 |
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3. Änderung des Bebauungsplanes "Wandlitzsee-Nord III"
-Auslegungsbeschluss- |
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BV-GV/2015-0200 |
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Ö 13 |
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Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde
- Durchführung des Abwägungsverfahrens zur öffentlichen Auslegung - |
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BV-GV/2015-0194 |
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Ö 14 |
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Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde
- Satzungsbeschluss - |
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BV-GV/2015-0195 |
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Ö 15 |
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Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee 137 - 139", Gemarkung Wandlitz
- Aufstellungsbeschluss - |
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BV-GV/2015-0210 |
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Ö 16 |
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Straßenbau " Blumensiedlung Wandlitz" im OT Wandlitz
-Ausbaubeschluss-
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BV-GV/2015-0176 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Den Straßenausbau der „Blumensiedlung“ im Ortsteil Wandlitz auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
- Ausbau der Fahrbahnen in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m, - Der Pittweg wird in Teilbereichen mit einer Breite von 3,50 m bituminös ausgebaut. - Herstellung der Grundstückzufahrten mit Betonsteinpflaster - Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden - Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage, einseitig angeordnet, mit der im Ortsteil Wandlitz üblichen Leuchtenart oder gleichwertig mit LED-Bestückung.
- Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurf- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Abstimmung zwischen Planer, Anwohner und Verwaltung zu suchen, um so viele Bäume wie möglich durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Wurzelbrücken, Einengungen etc.) zu erhalten. Dadurch darf es jedoch zu keinen Verzögerungen im Zeitplan kommen.
Die Ausbaumaßnahme ist erschließungs- und straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. |
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12.01.2016 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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26.01.2016 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 8 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Den Straßenausbau der „Blumensiedlung“ im Ortsteil Wandlitz auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
- Ausbau der Fahrbahnen in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m, - Der Pittweg wird in Teilbereichen mit einer Breite von 3,50 m bituminös ausgebaut. - Herstellung der Grundstückzufahrten mit Betonsteinpflaster - Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden - Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage, einseitig angeordnet, mit der im Ortsteil Wandlitz üblichen Leuchtenart oder gleichwertig mit LED-Bestückung.
- Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurf- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Abstimmung zwischen Planer, Anwohner und Verwaltung zu suchen um so viele Bäume wie möglich durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Wurzelbrücken, Einengungen etc.) zu erhalten. Dadurch darf es jedoch zu keinen Verzögerungen im Zeitplan kommen
Die Ausbaumaßnahme ist erschließungs- und straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung:7 Ablehnung:0 Enthaltung:0
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08.02.2016 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 15 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Den Straßenausbau der „Blumensiedlung“ im Ortsteil Wandlitz auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
- Ausbau der Fahrbahnen in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m, - Der Pittweg wird in Teilbereichen mit einer Breite von 3,50 m bituminös ausgebaut. - Herstellung der Grundstückzufahrten mit Betonsteinpflaster - Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden - Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage, einseitig angeordnet, mit der im Ortsteil Wandlitz üblichen Leuchtenart oder gleichwertig mit LED-Bestückung.
- Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurf- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, eine Abstimmung zwischen Planer, Anwohner und Verwaltung zu suchen, um so viele Bäume wie möglich durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Wurzelbrücken, Einengungen etc.) zu erhalten. Dadurch darf es jedoch zu keinen Verzögerungen im Zeitplan kommen. Die Ausbaumaßnahme ist erschließungs- und straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
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18.02.2016 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 16 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Den Straßenausbau der „Blumensiedlung“ im Ortsteil Wandlitz auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
- Ausbau der Fahrbahnen in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m, - Der Pittweg wird in Teilbereichen mit einer Breite von 3,50 m bituminös ausgebaut. - Herstellung der Grundstückzufahrten mit Betonsteinpflaster - Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden - Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage, einseitig angeordnet, mit der im Ortsteil Wandlitz üblichen Leuchtenart oder gleichwertig mit LED-Bestückung.
- Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurf- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Abstimmung zwischen Planer, Anwohner und Verwaltung zu suchen, um so viele Bäume wie möglich durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Wurzelbrücken, Einengungen etc.) zu erhalten.
Die Ausbaumaßnahme ist erschließungs- und straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis: (Herr Kufeld ist befangen) Zustimmung: 21 Ablehnung: 2 Enthaltung: 1 (Herr Hintze)
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Ö 17 |
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Straßenausbau "südliche Nibelungensiedlung" OT Wandlitz
Ausbaubeschluss |
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BV-GV/2015-0191 |
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Ö 18 |
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Beitragserhebung - Kostenspaltungsbeschluss
Erschließungsanlagen "An der Gierwiese" und "Friedrich-Engels-Straße" im Ortsteil Wandlitz
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BV-GV/2015-0193 |
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Ö 19 |
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Widmung der Straßen im Gebiet der ehemaligen Landespolizeischule Basdorf |
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BV-GV/2015-0201 |
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Ö 20 |
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Straßenbenennung in den Basdorfer Gärten |
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BV-GV/2015-0205 |
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Ö 21 |
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Widmung der Straße "Rosengarten" |
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BV-GV/2015-0204 |
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Ö 22 |
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Bootshaus Wandlitzer Segelclub e.V.
hier: Grundsatzbeschluss zur Förderung des Vorhabens |
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BV-GV/2015-0203 |
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Ö 23 |
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Aufhebung Sperrvermerk HHPL 2016 zum Wandlitzer Herbstleuchten sowie jährliche Durchführung des Großevents |
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BV-GV/2015-0212 |
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Ö 24 |
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Nutzungskonzept zur Entwicklung des kommunalen Grundstückes Kirchstraße 11; OT Wandlitz |
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BV-GV/2015-0208 |
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Ö 25 |
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Kooperation "Netzwerk Gesunde Kinder" |
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BV-GV/2015-0202 |
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Ö 26 |
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Koordinierung der Leitungsaufgaben für die Kindertageseinrichtung "Sonnenberg" in Lanke |
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BV-GV/2015-0206 |
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Ö 27 |
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Koordinierung der Leitungsaufgaben für die Kindertageseinrichtung "Märchenland" in Schönerlinde |
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BV-GV/2015-0207 |
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Ö 28 |
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Entgeltordnung Strandbad Wandlitzsee |
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BV-GV/2015-0209 |
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Ö 29 |
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Unterstützung des Volksbegehrens gegen Windkraft in Brandenburg
Einreicher: Fraktion EBWP |
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BV-GV/2016-0214 |
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Ö 30 |
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Kulturbühne "Goldener Löwe"
hier: Übersicht zu Besucherzahlen, Erträgen und Aufwendungen (Jahre 2014/2015) |
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MV-GV/2015-0019 |
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Ö 31 |
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Berichterstattung des Tourismusvereins zum Betrieb der Touristinformation |
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MV-GV/2015-0020 |
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Ö 32 |
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Übersicht der vom Gemeindekämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015 |
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MV-GV/2016-0021 |
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N 33 |
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Beschlussfassung über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils 03.12.2015 |
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N 34 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 35 |
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während der Sitzung zusätzlich aufgenommen:
Fördermittel aus der ILB Förderung |
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N 36 |
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während der Sitzung zusätzlich aufgenommen:
Informationen der Bürgermeisterin |
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