Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 18.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:12
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
Anlagen:
Bericht BGM

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Beschlussfassung über die Niederschrift des öffentlichen Teils 03.12.2015  
GV-11/2015  
Ö 4  
Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Anfragen von Gemeindevertretern      
Ö 8  
Information zur Abfallentsorgung hier: Einführung einer Biotonne      
Ö 9  
Entwurf Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz (Gesamtflächennutzungsplan) Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0196  
Ö 10  
1. Änderung des Bebauungsplanes "Wandlitzsee-Nord I" -Auslegungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0178  
Ö 11  
1. Änderung des Bebauungsplanes "Wandlitzsee-Nord II" -Auslegungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0199  
Ö 12  
3. Änderung des Bebauungsplanes "Wandlitzsee-Nord III" -Auslegungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0200  
Ö 13  
Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde - Durchführung des Abwägungsverfahrens zur öffentlichen Auslegung -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0194  
Ö 14  
Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0195  
Ö 15  
Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee 137 - 139", Gemarkung Wandlitz - Aufstellungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0210  
Ö 16  
Straßenbau " Blumensiedlung Wandlitz" im OT Wandlitz -Ausbaubeschluss-
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0176  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Straßenausbau der „Blumensiedlung“ im Ortsteil Wandlitz auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

-          Ausbau der Fahrbahnen in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m,

-          Der Pittweg wird in Teilbereichen mit einer Breite von 3,50 m bituminös ausgebaut.

-          Herstellung der Grundstückzufahrten mit Betonsteinpflaster

-          Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden

 

  1. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage, einseitig angeordnet, mit der im Ortsteil Wandlitz üblichen Leuchtenart oder gleichwertig mit LED-Bestückung.

 

  1. Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurf- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Abstimmung zwischen Planer, Anwohner und Verwaltung zu suchen, um so viele Bäume wie möglich durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Wurzelbrücken, Einengungen etc.) zu erhalten. Dadurch darf es jedoch zu keinen Verzögerungen im Zeitplan kommen.

 

Die Ausbaumaßnahme ist erschließungs- und straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

   
    12.01.2016 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   
   
    26.01.2016 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Straßenausbau der „Blumensiedlung“ im Ortsteil Wandlitz auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

-          Ausbau der Fahrbahnen in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m,

-          Der Pittweg wird in Teilbereichen mit einer Breite von 3,50 m bituminös ausgebaut.

-          Herstellung der Grundstückzufahrten mit Betonsteinpflaster

-          Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden

 

  1. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage, einseitig angeordnet, mit der im Ortsteil Wandlitz üblichen Leuchtenart oder gleichwertig mit LED-Bestückung.

 

  1. Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurf- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Abstimmung zwischen Planer, Anwohner und Verwaltung zu suchen um so viele Bäume wie möglich durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Wurzelbrücken, Einengungen etc.) zu erhalten. Dadurch darf es jedoch zu keinen Verzögerungen im Zeitplan kommen

 

Die Ausbaumaßnahme ist erschließungs- und straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:7

Ablehnung:0

Enthaltung:0

   
    08.02.2016 - A1 Hauptausschuss
    Ö 15 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Straßenausbau der „Blumensiedlung“ im Ortsteil Wandlitz auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

-          Ausbau der Fahrbahnen in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m,

-          Der Pittweg wird in Teilbereichen mit einer Breite von 3,50 m bituminös ausgebaut.

-          Herstellung der Grundstückzufahrten mit Betonsteinpflaster

-          Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden

 

  1. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage, einseitig angeordnet, mit der im Ortsteil Wandlitz üblichen Leuchtenart oder gleichwertig mit LED-Bestückung.

 

  1. Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurf- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

4.Die Verwaltung wird beauftragt, eine Abstimmung zwischen Planer, Anwohner und Verwaltung zu suchen, um so viele Bäume wie möglich durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Wurzelbrücken, Einengungen etc.) zu erhalten. Dadurch darf es jedoch zu keinen Verzögerungen im Zeitplan kommen.

 

Die Ausbaumaßnahme ist erschließungs- und straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

 

   
    18.02.2016 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 16 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Straßenausbau der „Blumensiedlung“ im Ortsteil Wandlitz auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

-          Ausbau der Fahrbahnen in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m,

-          Der Pittweg wird in Teilbereichen mit einer Breite von 3,50 m bituminös ausgebaut.

-          Herstellung der Grundstückzufahrten mit Betonsteinpflaster

-          Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden

 

  1. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage, einseitig angeordnet, mit der im Ortsteil Wandlitz üblichen Leuchtenart oder gleichwertig mit LED-Bestückung.

 

  1. Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurf- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Abstimmung zwischen Planer, Anwohner und Verwaltung zu suchen, um so viele Bäume wie möglich durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Wurzelbrücken, Einengungen etc.) zu erhalten.

 

Die Ausbaumaßnahme ist erschließungs- und straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

(Herr Kufeld ist befangen)

 

Zustimmung: 21

Ablehnung: 2

Enthaltung: 1 (Herr Hintze)

Ö 17  
Straßenausbau "südliche Nibelungensiedlung" OT Wandlitz Ausbaubeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0191  
Ö 18  
Beitragserhebung - Kostenspaltungsbeschluss Erschließungsanlagen "An der Gierwiese" und "Friedrich-Engels-Straße" im Ortsteil Wandlitz  
BV-GV/2015-0193  
Ö 19  
Widmung der Straßen im Gebiet der ehemaligen Landespolizeischule Basdorf
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0201  
Ö 20  
Straßenbenennung in den Basdorfer Gärten
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0205  
Ö 21  
Widmung der Straße "Rosengarten"  
BV-GV/2015-0204  
Ö 22  
Bootshaus Wandlitzer Segelclub e.V. hier: Grundsatzbeschluss zur Förderung des Vorhabens  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0203  
Ö 23  
Aufhebung Sperrvermerk HHPL 2016 zum Wandlitzer Herbstleuchten sowie jährliche Durchführung des Großevents
BV-GV/2015-0212  
Ö 24  
Nutzungskonzept zur Entwicklung des kommunalen Grundstückes Kirchstraße 11; OT Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0208  
Ö 25  
Kooperation "Netzwerk Gesunde Kinder"
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0202  
Ö 26  
Koordinierung der Leitungsaufgaben für die Kindertageseinrichtung "Sonnenberg" in Lanke  
BV-GV/2015-0206  
Ö 27  
Koordinierung der Leitungsaufgaben für die Kindertageseinrichtung "Märchenland" in Schönerlinde  
BV-GV/2015-0207  
Ö 28  
Entgeltordnung Strandbad Wandlitzsee
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0209  
Ö 29  
Unterstützung des Volksbegehrens gegen Windkraft in Brandenburg Einreicher: Fraktion EBWP
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0214  
Ö 30  
Kulturbühne "Goldener Löwe" hier: Übersicht zu Besucherzahlen, Erträgen und Aufwendungen (Jahre 2014/2015)  
Enthält Anlagen
MV-GV/2015-0019  
Ö 31  
Berichterstattung des Tourismusvereins zum Betrieb der Touristinformation  
Enthält Anlagen
MV-GV/2015-0020  
Ö 32  
Übersicht der vom Gemeindekämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015  
Enthält Anlagen
MV-GV/2016-0021  
N 33     Beschlussfassung über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils 03.12.2015    
N 34     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 35     während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Fördermittel aus der ILB Förderung    
N 36     während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Informationen der Bürgermeisterin    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Bericht BGM (776 KB)