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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bestätigung der Niederschriften des öffentlichen Teils vom 14.04.2014, vom 16.06.2014 und vom 10.07.2014 |
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Ob K-05/2014 |
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Ö 6 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 8 |
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Bauvorhaben Straßenbau "Gartenstraße" im OT Klosterfelde
Bestätigung der Vorplanung |
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BV-GV/2013-0549 |
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Ö 9 |
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Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege |
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BV-GV/2014-0019 |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan "Windeignungsgebiet Klosterfelde", Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz
-Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung- |
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BV-GV/2014-0020 |
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Ö 11 |
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Einleitungsbeschluss zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung- |
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BV-GV/2014-0023 |
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Ö 12 |
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Straßenbau 2. BA Wilkesiedlung - OT Klosterfelde
Ausbaubeschluss |
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BV-GV/2014-0025 |
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Ö 13 |
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Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) |
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BV-GV/2014-0036 |
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Ö 14 |
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2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2014-0039 |
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Ö 15 |
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3. Änderung der Hauptsatzung |
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BV-GV/2014-0042 |
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Ö 16 |
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Bebauungsplan "Wohnbaufläche am Ahrendseer Weg", Gemarkung Klosterfelde
-Aufstellungsbeschluss- |
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BV-GV/2014-0664 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Für das Areal der Gemarkung Klosterfelde, Flur 5, Flurstück 209, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen. 3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 4. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen. 5. Mit dem Vorhabenträger, dem Eigentümer, ist ein städtebaulicher Vertrag und ein Erschließungsvertrag, mit der Maßgabe, das der Gemeinde keine Kosten entstehen, abzuschließen. Als Planungsziele werden: - die Schaffung von Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern, - die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, - die Sicherung der Erschließung und - die Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen angestrebt. |
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18.08.2014 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Für das Areal der Gemarkung Klosterfelde, Flur 5, Flurstück 209, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen. 3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 4. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen. 5. Mit dem Vorhabenträger, dem Eigentümer, ist ein städtebaulicher Vertrag und ein Erschließungsvertrag, mit der Maßgabe, das der Gemeinde keine Kosten entstehen, abzuschließen. Als Planungsziele werden: - die Schaffung von Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern, - die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, - die Sicherung der Erschließung und - die Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen angestrebt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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26.08.2014 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 26 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Für das Areal der Gemarkung Klosterfelde, Flur 5, Flurstück 209, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen. 3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 4. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen. 5. Mit dem Vorhabenträger, dem Eigentümer, ist ein städtebaulicher Vertrag und ein Erschließungsvertrag, mit der Maßgabe, das der Gemeinde keine Kosten entstehen, abzuschließen. Als Planungsziele werden: - die Schaffung von Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern, - die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, - die Sicherung der Erschließung und - die Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen angestrebt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: . Enthaltung: .
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01.09.2014 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 33 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Für das Areal der Gemarkung Klosterfelde, Flur 5, Flurstück 209, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen. 3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 4. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen. 5. Mit dem Vorhabenträger, dem Eigentümer, ist ein städtebaulicher Vertrag und ein Erschließungsvertrag, mit der Maßgabe, das der Gemeinde keine Kosten entstehen, abzuschließen. Als Planungsziele werden: - die Schaffung von Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern, - die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, - die Sicherung der Erschließung und - die Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen angestrebt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 9 Ablehnung: . Enthaltung: .
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11.09.2014 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 30 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Für das Areal der Gemarkung Klosterfelde, Flur 5, Flurstück 209, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen. 3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 4. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen. 5. Mit dem Vorhabenträger, dem Eigentümer, ist ein städtebaulicher Vertrag und ein Erschließungsvertrag, mit der Maßgabe, das der Gemeinde keine Kosten entstehen, abzuschließen. Als Planungsziele werden: - die Schaffung von Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern, - die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, - die Sicherung der Erschließung und - die Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen angestrebt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: . 23 (Herr Hintze) Ablehnung: . Enthaltung: . 1
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Ö 17 |
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Stellungnahme der Gemeinde Wandlitz zum Sachlichen Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und - gewinnung"
Beteiligungsverfahren Entwurf 2013 |
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MV-GV/2014-0002 |
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Ö 17.1 |
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während der Sitzung zusätzlich aufgenommen:
Sonstiges/Nachgehakt |
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N 18 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 19 |
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Bestätigung der Niederschriften des nicht öffentlichen Teils vom 14.04.2014, vom 16.06.2014 und vom 10.07.2014 |
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N 20 |
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Vergabe von zwei Grundstücken im Erbbaurecht: OT Klosterfelde Flur 3 Flurstück 855/32 und OT Stolzenhagen Flur 3 Flurstück 888 |
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BV-HA/2014-0001 |
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N 21 |
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Vergabe einer Teilfläche des Flurstücks 86 der Flur 3 von Klosterfelde im Erbbaurecht |
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BV-HA/2014-0004 |
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