Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde
Gremium: Ortsbeirat Klosterfelde
Datum: Mo, 18.08.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Gaststätte "Zum tapferen Schneiderlein"
Ort: Klosterfelder Hauptstraße 70

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschriften des öffentlichen Teils vom 14.04.2014, vom 16.06.2014 und vom 10.07.2014  
Ob K-05/2014  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Bauvorhaben Straßenbau "Gartenstraße" im OT Klosterfelde Bestätigung der Vorplanung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0549  
Ö 9  
Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0019  
Ö 10  
Bebauungsplan "Windeignungsgebiet Klosterfelde", Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz -Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung-     BV-GV/2014-0020  
Ö 11  
Einleitungsbeschluss zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung-     BV-GV/2014-0023  
Ö 12  
Straßenbau 2. BA Wilkesiedlung - OT Klosterfelde Ausbaubeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0025  
Ö 13  
Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)     BV-GV/2014-0036  
Ö 14  
2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0039  
Ö 15  
3. Änderung der Hauptsatzung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0042  
Ö 16  
Bebauungsplan "Wohnbaufläche am Ahrendseer Weg", Gemarkung Klosterfelde -Aufstellungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0664  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Für das Areal der Gemarkung Klosterfelde, Flur 5, Flurstück 209, mit einer 

    Gesamtfläche von ca. 0,7 ha, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 

 

Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 

    BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen.

 

5. Mit dem Vorhabenträger, dem Eigentümer, ist ein städtebaulicher Vertrag und ein 

    Erschließungsvertrag, mit der Maßgabe, das der Gemeinde keine Kosten

    entstehen, abzuschließen. 

 

Als Planungsziele werden:

-          die Schaffung von Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern,

-          die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,

-          die Sicherung der Erschließung und

-          die Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

angestrebt.

 

 

 

   
    18.08.2014 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Für das Areal der Gemarkung Klosterfelde, Flur 5, Flurstück 209, mit einer 

    Gesamtfläche von ca. 0,7 ha, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 

 

Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 

    BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen.

 

5. Mit dem Vorhabenträger, dem Eigentümer, ist ein städtebaulicher Vertrag und ein 

    Erschließungsvertrag, mit der Maßgabe, das der Gemeinde keine Kosten

    entstehen, abzuschließen. 

 

Als Planungsziele werden:

-          die Schaffung von Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern,

-          die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,

-          die Sicherung der Erschließung und

-          die Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

angestrebt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    26.08.2014 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 26 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Für das Areal der Gemarkung Klosterfelde, Flur 5, Flurstück 209, mit einer 

    Gesamtfläche von ca. 0,7 ha, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 

 

Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 

    BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen.

 

5. Mit dem Vorhabenträger, dem Eigentümer, ist ein städtebaulicher Vertrag und ein 

    Erschließungsvertrag, mit der Maßgabe, das der Gemeinde keine Kosten

    entstehen, abzuschließen. 

 

Als Planungsziele werden:

-          die Schaffung von Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern,

-          die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,

-          die Sicherung der Erschließung und

-          die Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

angestrebt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              7

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    01.09.2014 - A1 Hauptausschuss
    Ö 33 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Für das Areal der Gemarkung Klosterfelde, Flur 5, Flurstück 209, mit einer 

    Gesamtfläche von ca. 0,7 ha, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 

 

Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 

    BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen.

 

5. Mit dem Vorhabenträger, dem Eigentümer, ist ein städtebaulicher Vertrag und ein 

    Erschließungsvertrag, mit der Maßgabe, das der Gemeinde keine Kosten

    entstehen, abzuschließen. 

 

Als Planungsziele werden:

-          die Schaffung von Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern,

-          die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,

-          die Sicherung der Erschließung und

-          die Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

angestrebt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              9

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    11.09.2014 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 30 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Für das Areal der Gemarkung Klosterfelde, Flur 5, Flurstück 209, mit einer 

    Gesamtfläche von ca. 0,7 ha, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 

 

Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 

    BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen.

 

5. Mit dem Vorhabenträger, dem Eigentümer, ist ein städtebaulicher Vertrag und ein 

    Erschließungsvertrag, mit der Maßgabe, das der Gemeinde keine Kosten

    entstehen, abzuschließen. 

 

Als Planungsziele werden:

-          die Schaffung von Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern,

-          die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,

-          die Sicherung der Erschließung und

-          die Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

angestrebt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              . 23 (Herr Hintze)

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .  1

Ö 17  
Stellungnahme der Gemeinde Wandlitz zum Sachlichen Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und - gewinnung" Beteiligungsverfahren Entwurf 2013  
Enthält Anlagen
MV-GV/2014-0002  
Ö 17.1  
während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Sonstiges/Nachgehakt      
N 18     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 19     Bestätigung der Niederschriften des nicht öffentlichen Teils vom 14.04.2014, vom 16.06.2014 und vom 10.07.2014    
N 20     Vergabe von zwei Grundstücken im Erbbaurecht: OT Klosterfelde Flur 3 Flurstück 855/32 und OT Stolzenhagen Flur 3 Flurstück 888   BV-HA/2014-0001  
N 21     Vergabe einer Teilfläche des Flurstücks 86 der Flur 3 von Klosterfelde im Erbbaurecht   BV-HA/2014-0004