Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenbau 2. BA Wilkesiedlung - OT Klosterfelde Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde
TOP: Ö 12
Gremium: Ortsbeirat Klosterfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.08.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Gaststätte "Zum tapferen Schneiderlein"
Ort: Klosterfelder Hauptstraße 70
BV-GV/2014-0025 Straßenbau 2. BA Wilkesiedlung - OT Klosterfelde
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 15
Federführend:HB AL   

Der Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

 

Herr Brauer übernimmt die Sitzung wg. Befangenheit von Herrn Pawlowski. Herr Pawlowski nimmt bei den Gästen Platz.

Herr Brauer berichtet über den Straßenausbau 2. BA Wilkesiedlung und dass nach  Beschluss der Gemeindevertretung der Ausbau der Straße zum Kiefernloch und des derzeit befestigten Straßenabschnittes der Rückerstraße zwischen der Bundesstraße B109 und der Kürbisstraße zurückgestellt wird.

Eine Anwohnerin fragt, ob andere Varianten des Straßenausbaus (Bsp.in Biesenthal) möglich wären. Dieser Vorschlag soll an das Bauamt herangetragen werden.

Herr Pawlowski, als Bürger,  fordert und beantragt die Erschließung Wasser/Abwasser im Kiefernloch.

Eine weitere Frage eines Anwohners der Wilkesiedlung war, warum die Grundstücke nicht an die Anwohner verkauft wurden.

 


 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Straßenbau des 2. Bauabschnittes der Wilkesiedlung auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung mit folgenden Eckpunkten bzw. Änderungen.
    • Die Kürbisstraße sowie die Rückerstraße, zwischen der Triftstraße und der Kürbisstraße, werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise mit einem beidseitigen Bankett von 75 cm Breite hergestellt.
    • Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.
    • Im Zuge des Straßenbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.
    • Der Ausbau der Straße Zum Kiefernloch sowie des derzeit befestigten Straßenabschnittes der Rückerstraße, zwischen der Bundesstraße B109 und der Kürbisstraße, wird zurückgestellt.
    • Im befestigten Abschnitt der Rückerstraße erfolgt die Herstellung der Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise.

 

  1. Der Straßenbau sowie die Herstellung der Grundstückszufahrten sind im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind im Wesentlichen Bestandteil der Entwurfsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor.

 

  1. Die Änderungen des Ausbauumfanges in Bezug auf die Straße Zum Kiefernloch und die zurzeit befestigte Rückerstraße werden in die Ausführungsplanung eingearbeitet.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig.

Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

 

Der voraussichtliche Beitragssatz für den Straßenbau beträgt für die

        ckerstraße (unbefestigter Bereich)              ca. 2,91 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche

r den Teilstreckenausbau der Rückerstraße ist ein Abschnittsbildungsbeschluss nach BauGB notwendig.

        rbisstraße                                                         ca. 3,45 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche

Jeder Straßenzug wird beitragsrechtlich separat abgerechnet.

 

Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für die Herstellung der Grundstückszufahrten beträgt ca. 79,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

 

 


Abstimmungsergebnis:

(Herr Pawlowski ist befangen, 5 Stimmenberechtigte)

 

Zustimmung:              .5

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .