Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss Nr. BV-HA /2013-0336 wurde das Ingenieurbüro Lehmann, Roedernstraße 32c in 12623 Berlin mit den Planungsleistungen für den Straßenausbau der Gartenstraße in Klosterfelde beauftragt. Das Ziel ist, auf der Grundlage vorhergegangener Planungen aus dem Jahr 2007 den grundhaften Ausbau der Gartenstraße im Ortsteil Klosterfelde weiter zu planen.
Der zu planende Ausbauabschnitt beginnt westlich der B 109 in Höhe des sog. Stern in Richtung Stolzenhagen und erstreckt sich bis in Höhe Flur 7 Flurstück 517.
Am Ausbauende in Richtung Stolzenhagen wird sich eine Erschließungsanlage mit einer Wendeanlage anschließen, die das ungehindertes Wenden eines 3-achsigen Müllfahrzeuges ermöglicht. Zur Herstellung dieser Erschließungsanlage wird ein Erschließungsvertrag mit dem Eigentümer der Flächen des B-Plangebietes Gartenstraße geschlossen.
Die für die Vorplanung gegebene Aufgabenstellung beinhaltet einen Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise, die Herstellung der Grundstückszufahrten, die Anlage von Entwässerungsmulden und die Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
Der Einmündungsbereich der Gartenstraße zur B 109 ist bereits grundhaft ausgebaut. Daran schließt sich auf einer Länge von ca. 235 m eine 3,00 m breite Feldsteinbefestigung an. Im weiteren Straßenverlauf ist auf einer Länge von ca. 405 m eine 4,00 m Breite Bitumenschicht vorhanden. Daran anschließend ist die Gartenstraße unbefestigt. Der Zustand der Fahrbahn im geplanten Ausbaubereich ist generell als schlecht einzuschätzen. Im Bereich der Feldsteinbefestigung sind Absackungen aufgetreten. Die vorhanden 4-5 cm starke Bitumendecke weist unzählige Aufbrüche auf. Hier ist kein entsprechend den anerkannten Regeln der Technik hergestellter Unterbau vorhanden. Die Straße ist verkehrsrechtlich mit einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgeschildert.
Auf Grundlage der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und der diesbezüglichen, aktuellen Arbeitshilfe für die Planung und den Entwurf von Erschließungsstraßen, dem „Gemeindestraßen - Leitfaden Brandenburg“, ist die Gartenstraße in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen sowie nach Abwägung der Nutzungsansprüche als Wohnstraße einzustufen. Die überwiegenden Nutzungsansprüche sind Erschließung, Aufenthalt und Freizeit. Die Querschnittsbemessung richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen, das mit weniger als 400 Kfz / h anzusetzen ist. Daher wurde eine Mischverkehrsfläche ohne Anlage eines gesonderten Gehweges geplant.
Im Zuge der Vorplanung wurden zwei Varianten entwickelt.
Variante 1: Die Variante 1 beinhaltet die Herstellung mit einer Fahrbahnbreite von 5,10 m. Diese Ausbaubreite ermöglicht neben der besonderen Berücksichtigung des uneingeschränkten Parkens von Pkw’s auch das Begegnen von Lkw‘s (z. Bsp. der Müllabfuhr) und Pkw‘s, ohne den Bankett- und Muldenbereich befahren zu müssen.
Unstrittig kann mit der breiteren Fahrbahn eine höhere Leichtigkeit der Verkehrsführung erzielt werden. Andererseits steigen in gewissem Umfang die Baukosten. Auch nimmt der Versiegelungsgrad entsprechend zu.
Angesichts der in den letzten Jahren zu verzeichnenden fortschreitenden städtebaulichen Entwicklung sollten bei der anstehenden Straßenplanung eine Erhöhung des Erschließungsniveaus in Erwägung gezogen worden.
Deshalb wurde in der Vorplanung auf einer Länge von ca. 735 m eine Variante mit einer Fahrbahnbreite von 5,10 m geplant. Der Gesamtherstellungsunfang beträgt ca. 555.700,00 €.
Variante 2: In dieser Variante wurde eine Fahrbahnbreite von 4,80 m kostenseitig untersucht. Mit dieser Fahrbahnbreite wird der in Wohnstraßen maßgebende Begegnungsfall Pkw/Pkw gewährleistet. Im Übrigen ist auch das Vorbeifahren an, durch Besucher bzw. Dienstleister, abgestellte Kfz möglich. Der Lkw-Verkehr ist für Anliegerstraßen aufgrund seiner geringen Häufigkeit nicht maßgebend. Vereinzelt auftretende Begegnungsfälle Lkw/Pkw (z.Bsp. durch die Müllabfuhr) sowie das Parken auf der Fahrbahn sind unter Mitbenutzung der Bankettstreifen möglich. Der Gesamtherstellungsunfang beträgt ca. 547.300,00 €.
Aufgrund der ausreichenden Platzverhältnisse ist eine offene Regenentwässerungsanlage in Form von Regenwasserversickerungsmulden geplant.
Die im vorderen Bereich der Gartenstraße vorhandene Regenwasserleitung und die Straßeneinläufe wurden mittels Kamerabefahrung untersucht. Es sind Rohrbrüche, fehlende Scherben, Risse, undichte Rohrverbindungen im gesamten Leitungsbereich vorhanden. Eine Instandsetzung ist nicht möglich. Aus Kostengründen wird auf einen Neubau der Regenwasseranlage verzichtet. Die vorliegende Planung des Straßenbaus berücksichtigt den Abbruch der Regenwasserleitung einschließlich der Straßeneinläufe. Die Regenentwässerung soll zukünftig auch in diesem Bereich über eine offene Muldenversickerung gewährleistet werden.
Außerdem ist im Zuge des geplanten Straßenbaus die Herstellung der Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise vorgesehen. Aufgrund der Breite des öffentlich gewidmeten Straßenraumes weisen diese eine Länge von i.M. ca. 8,00 m auf. Die Herstellung ist daher mit erheblichen Kosten verbunden, welche nach der Grundstückzufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz in vollem Umfang durch die Anlieger zu tragen sind.
Mit Beschluss BV-GV/2006-0528 hat die Gemeindevertretung Wandlitz beschlossen, ortsteilübergreifend einen einheitlichen Ausbaustandard von Grundstückszufahrten zur Erzielung eines abgeschlossenen Eindruckes einer Straßenbaumaßnahme herzustellen. Der geforderte abgeschlossene optische Eindruck kann ebenso durch eine Ausbaulänge der Zufahrten von 3,00 m erzielt werden. Daher wird empfohlen, die Planung entsprechend auf das genannte Minimum zu begrenzen.
In der Gartenstraße befindet sich eine Gehwegbeleuchtung. Bei der bestehenden Beleuchtung entsprechen weder die Lichtpunkabstände, die Beleuchtungsstärke, die Blendung noch die Lichtfarbe bzw. die Farbwiedergabe der DIN 50400. Die vorhandenen Holzmaste weisen im Erdbereich Fäulnisbefall auf, an den Betonmasten sind Haarrisse vorhanden. Die Standfestigkeit ist für weitere Jahre nicht gewährleistet. Die im Einsatz befindlichen HQL-Leuchten haben einen geringen Leuchtenwirkungsgrad und verursachen hohe Energiekosten.
Die vorliegende Vorplanung sieht außerdem eine neue Beleuchtungsanlage auf der südlichen Seite der Gartenstraße vor. Es soll vorzugsweise die im Ortsteil Klosterfelde übliche Leuchte „Maria“ mit LED-Bestückung zum Einsatz kommen. Die Beleuchtungsmasten werden im Abstand von im Mittel 30 m mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m angeordnet.
Die Verbesserung der Fahrbahn der Gartenstraße inklusive aller erforderlichen Nebenanlagen sowie der Beleuchtungsanlage ist straßenausbaubeitragspflichtig. Für die geplante Fahrbahnbreite von 5,10 m betragen die geschätzten Investitionskosten 555.700,00 €. Der voraussichtlich zu erhebende Anliegerbeitrag für den Straßenbau und für die Herstellung der Beleuchtungsanlage beträgt gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz ca. 3,90 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche.
Für die geplante Fahrbahnbreite von 4,80 m betragen die geschätzten Investitionskosten ca. 547.300,00 €. Der voraussichtliche zu erhebende Anliegerbeitrag für den Straßenbau beträgt gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz ca. 3,80 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche.
Die Herstellung der privaten Grundstückszufahrten ist gemäß der Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz kostenersatzpflichtig. Die geschätzten Investitionskosten betragen bei einer Straßenbreite von 5,10 m ca. 114.500,00 € bzw. bei einer Straßenbreite von 4,80 m ca. 117.500,00 € für Herstellung aller Zufahrten bis an die Grundstücksgrenzen. Daraus ergibt sich ein Kostenersatz in Höhe von ca. 95,00 €/m² hergestellte Zufahrtsfläche.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStr) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz (Grundstückszufahrtensatzung - GSZ)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung der Gartenstraße im OT Klosterfelde mit folgenden Parametern weiter zu führen:
*Das jeweilige Beratungsergebnis wird im Sitzungsprotokoll festgehalten.
Die Planungsunterlagen zur Vorplanung liegen zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vor. Die Lagepläne sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Gartenstraße“ einzusehen. Anlagen:
Lageplan 1 bis 4 der Vorplanung Straßenbau Lageplan Vorplanung Beleuchtungsanlage
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