Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Die Fraktionen DIE LINKE/ B90/GRÜNE/ UWG sowie SPD, CDU und F.Bg.W. haben den Antrag gestellt, einen weiteren ständigen Ausschuss (A6) zu bilden. Schwerpunkt des A6 soll die Umsetzung des Kommunalen Energiekonzeptes sein.
Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, die Anzahl der Gemeindevertreter in den beratenden Ausschüssen von sieben auf acht Mitglieder zu erhöhen.
Fraktionen, auf die kein Sitz in den beratenden Ausschüssen entfallen ist, sollen die Möglichkeit erhalten, ein zusätzliches Mitglied mit aktivem Teilnahmerecht in die beratenden Ausschüsse zu entsenden.
Um die Wichtigkeit der Umsetzung der Erholungsortentwicklungskonzeption zu unterstreichen erfolgt eine Zuordnung der Aufgaben im Zusammenhang mit dieser Thematik an den A 5.
Die Vorschläge und Anträge der Fraktionen wurden im § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 entsprechend berücksichtigt und kursiv gekennzeichnet.
Gesetzliche Grundlagen §§ 3, 4 und 28 Abs.2 Nr. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: Ja 2.346 € (bei 6 Sitzungen/Jahr) Aufwandsentschädigung Ausschussvorsitzender 85 €/Monat Sitzungsgeld/je Sitzung- Ausschussmitglied 13 € Sitzungsgeld/je Sitzung- sachkundige Einwohner 13 €
Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Anlagen: 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |