Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Wohnbaufläche am Ahrendseer Weg", Gemarkung Klosterfelde -Aufstellungsbeschluss-  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde
TOP: Ö 16
Gremium: Ortsbeirat Klosterfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.08.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Gaststätte "Zum tapferen Schneiderlein"
Ort: Klosterfelder Hauptstraße 70
BV-GV/2014-0664 Bebauungsplan "Wohnbaufläche am Ahrendseer Weg", Gemarkung Klosterfelde
-Aufstellungsbeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 32Aktenzeichen:K 612601
Federführend:HB AL   

Der Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

 

Frage des Ortsbeirates an das Bauamt, übernimmt der Träger des B-Planes auch den Ausbau der Straße? Der Ahrendseer Weg ist nur ein Sandweg!

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Für das Areal der Gemarkung Klosterfelde, Flur 5, Flurstück 209, mit einer 

    Gesamtfläche von ca. 0,7 ha, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 

 

Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 

    BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen.

 

5. Mit dem Vorhabenträger, dem Eigentümer, ist ein städtebaulicher Vertrag und ein 

    Erschließungsvertrag, mit der Maßgabe, das der Gemeinde keine Kosten

    entstehen, abzuschließen. 

 

Als Planungsziele werden:

-          die Schaffung von Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern,

-          die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,

-          die Sicherung der Erschließung und

-          die Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

angestrebt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .