Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.
Frage des Ortsbeirates an das Bauamt, übernimmt der Träger des B-Planes auch den Ausbau der Straße? Der Ahrendseer Weg ist nur ein Sandweg!
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Für das Areal der Gemarkung Klosterfelde, Flur 5, Flurstück 209, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha, ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.
3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen.
5. Mit dem Vorhabenträger, dem Eigentümer, ist ein städtebaulicher Vertrag und ein Erschließungsvertrag, mit der Maßgabe, das der Gemeinde keine Kosten entstehen, abzuschließen.
Als Planungsziele werden: - die Schaffung von Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern, - die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, - die Sicherung der Erschließung und - die Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen angestrebt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: .6 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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