Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0019  

 
 
Betreff: Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:KM
Die Bürgermeisterin
Federführend:KM_Kulturamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
18.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
18.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
18.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
19.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke geändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
19.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
19.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
19.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
20.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
28.08.2014 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
01.09.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.09.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gesamtverfahren-Ablauf
KuFöRichtlinie_230614doc
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Verwendungsnachweis

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Die seit dem Jahre 2009 gültige Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege (BV-GV/2009-0144) ist auf Grund von veränderten Rahmenbedingungen und praktischen Erfordernissen anzupassen.

Der Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften (A5) hat sich mehrfach mit der beabsichtigten Überarbeitung beschäftigt.

Er fasste zusammen, was sich bei der Zuschussvergabe bewährte und daher beibehalten werden soll, besonders Bestimmungen bei Zuwendungszwecken, - Voraussetzungen, Art und Umfang der Zuwendung, Antrags- und das Bewilligungsverfahren. Und er benannte auch, was verändert werden soll, wobei besonders Überlegungen der Gleichbehandlung der Antragsteller und mehr Transparenz beim Verwendungsnachweis eine Rolle spielten.

Die vorliegende Richtlinie berücksichtigt diese Punkte.

Die wichtigsten Änderungen sind:

 

1. Bildung von Kategorien entsprechend der Förderungszwecke: Hier wird eine neue Übersichtlichkeit geschaffen und den veränderten Rahmenbedingungen (z.B. 3-Jahres-Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Tourismusverein Naturpark Barnim e.V., erweiterte Städtepartnerschaften) Rechnung getragen.

Die Gemeinde kennt drei Kategorien:

I  Tourismus und Städtepartnerschaften

II Wohlfahrtspflege

III  Kultur, Kunst und Heimatpflege (Kulturfonds)

Für Kategorien I und II erfolgt die Mitteleinstellung im Rahmen der Haushaltsbera-tung und für Kategorie III nach der neuen Richtlinie.

Die Mittelbemessung der einzelnen Kategorien erfolgt entsprechend der jährlich im Haushaltsplan eingestellten Mittel, für die Ortsbeiräte und deren Vereinszuschüsse entsprechend der Bemessungsgrundlage von Euro/je Einwohner und entsprechend  dem gesonderten Kulturfonds.

 

2. Reformiertes Entscheidungsverfahren: Angestrebt wird, dass die Ortsbeiräte über Zuschüsse bis zu 1.000,- € und der A 1 verbindlich auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A 5 über Zuwendungen über 1.000,- € entscheiden soll.

 

3. Mehr Transparenz bei der zweckgerechten Mittelverwendung: konkrete  Nennung der Gegenstände der Förderung und auch dessen, was nicht gefördert wird; die Anteilsfinanzierung ist Zuwendungsvoraussetzung; Angaben zu anderen Fördermittelbeantragungen bei Antragsstellung; bei nicht zweckgebundener Verwendung der Zuschüsse erfolgt Rückforderungsbescheid.

 

4. Vereinfachungen für die Antragsteller: Der Antragsteller braucht nur einen Antrag pro Kategorie zu stellen; Antragsformular (Anlage 1) und Verwendungs-nachweis (Anlage 2) sind beim zuständigen Fachamt erhältlich und stehen auch im Internet auf der Seite der Gemeinde Wandlitz zur Verfügung; notwendige Vereinsunterlagen werden hinterlegt, sie müssen daher nicht jährlich komplett eingereicht werden, es genügt Veränderungen anzuzeigen; unvollständige Anträge werden nach einmaliger Fristsetzung von 14 Tagen zurückgewiesen; Nachweise von Eigenmitteln können künftig auch in Form von einheitlich berechenbaren Arbeitsleistungen (Bemessungsgrundlage 8,50 bis 13,- €/pro Stunde) abgegolten werden; ein kurzer Sachbericht genügt; der vereinfachte Verwendungsnachweis begnügt sich mit einem zahlenmäßig summarischen Finanzbericht.

 

Gesetzliche Grundlagen

Art. 34. Verfassung des Landes Brandenburg; § 2 (2) BbgKV;    § 28 Abs. 2 Nr. 9 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg; §§ 3 und 7 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2014

28120.531802

 

76.000,00

 

 

28110.527201

 

18.000,00

 

 

57500.529101

 

25.400,00

 

 


Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.

 

 


Anlagen:

Anlage 1  Schaubild zum Gesamtverfahren - Ablauf

Anlage 2  Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen
                für   die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege

Antragsformular (Anlage 1 zur Richtlinie)

Verwendungsnachweis (Anlage 2 zur Richtlinie)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Gesamtverfahren-Ablauf (82 KB)    
Anlage 3 2 KuFöRichtlinie_230614doc (91 KB)    
Anlage 1 3 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (99 KB)    
Anlage 2 4 Verwendungsnachweis (86 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   27.01.2020 07:29:31   Astrid Gäbler