Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 03.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:11
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
Anlagen:
Bericht Bürgermeisterin

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Beschlussfassung über die Niederschrift des öffentlichen Teils 15.10.2015  
GV-10/2015  
Ö 4  
Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Anfragen von Gemeindevertretern      
Ö 8  
Antrag auf Einstellung finanzieller Mittel in den HHPl 2016 zur Anschaffung eines Dienstfahrzeuges für die mobile Jugendarbeit und zur sonstigen projektbezogener Arbeit Einreicher: Fraktion DIE LINKE/Bündnis 90/Die Grünen/UWG  
BV-GV/2015-0197  
Ö 9  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2016
BV-GV/2015-0175  
Ö 10  
Beschluss über das Mittelbereichskonzept Bernau bei Berlin und zum Stadt-Umland-Wettbewerb  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0189  
Ö 11  
Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0182  
Ö 12  
4. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0190  
Ö 13  
Freiwillige Feuerwehr, Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0168  
Ö 14  
Erhöhung des Kommanditanteils der KEG Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg mbH an der BMV Energie GmbH & Co.KG  
BV-GV/2015-0187  
Ö 15  
Zuschuss Routenmanagement der Fahrradroute "RUND UM BERLIN"  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0188  
Ö 16  
Annahme einer Spende  
BV-GV/2015-0185  
Ö 17  
Auflistung aller in den letzten Jahren erstellten Konzepte und Planungen die messbare Ergebnisse erzielt haben oder selbst bindende Wirkung entfalten Einreicher: Fraktion Freie Bürgergemeinschaft Wandlitz, SPD, CDU, DIE LINKE/BÜNDNIS90/GRÜNE/UWG
BV-GV/2015-0183  
Ö 18  
Erarbeitung einer Prioritätenliste für den Bereich Investitionsvorhaben im Hochbau Einreicher: Fraktion Freie Bürgergemeinschaft Wandlitz  
BV-GV/2015-0184  
Ö 19  
Einrichtung einer Schulbusverbindung zur Käthe-Kollwitz-Oberschule in Mühlenbeck  
BV-GV/2015-0186  
Ö 20  
Straßenausbau "An der Bogenheide" OT Wandlitz Ausbaubeschluss
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0150  
Ö 21  
Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Langen Grund im Ortsteil Wandlitz nach neu überarbeiteter Planung Ausbaubeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0170  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1.)   die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Langen Grund, basierend auf der überarbeiteten Entwurfs- und Genehmigungsplanung  des Ingenieurbüros Fahrendholz nach folgenden Parametern durchzurühren:

 

  1. Die Länge des Ausbaubereiches beträgt ca. 900m.
  2. Die Positionierung der Lampen erfolgt entlang des vorhandenen Gehweges auf der Seeseite.
  3. Zum Einsatz wird die für den Ortsteil Wandlitz übliche Bügelleuchte vom Typ „Wandlitz“ oder gleichwertig in der ebenfalls ortsüblichen RAL- Farbe (moosgrün) kommen.
  4. Die Lichtmastgründung erfolgt in Magerbeton.
  5. Die Höhe der Lichtpunkte beträgt ca. 4,3 m.
  6. Die Leuchten werden in einem mittleren Abstand von 30m gesetzt.

 

2.)   Der Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der neuen Entwurfs- und Genehmigungsplanung vom Juli 2015. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.)   Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz beitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten und die zu erwartende Höhe des Anliegerbeitrages informiert. Die voraussichtliche Beitragshöhe für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 0,92 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwen­dungen.

 

Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss der Gemeindevertretung BV-GV/2013-0519 vom 13.06.2013.

   
    29.10.2015 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   
   
    17.11.2015 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   
   
    23.11.2015 - A1 Hauptausschuss
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   
   
    03.12.2015 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1.)   die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Langen Grund, basierend auf der überarbeiteten Entwurfs- und Genehmigungsplanung  des Ingenieurbüros Fahrendholz nach folgenden Parametern durchzurühren:

 

  1. Die Länge des Ausbaubereiches beträgt ca. 900m.
  2. Die Positionierung der Lampen erfolgt entlang des vorhandenen Gehweges auf der Seeseite.
  3. Zum Einsatz wird die für den Ortsteil Wandlitz übliche Bügelleuchte vom Typ „Wandlitz“ oder gleichwertig in der ebenfalls ortsüblichen RAL- Farbe (moosgrün) kommen.
  4. Die Lichtmastgründung erfolgt in Magerbeton.
  5. Die Höhe der Lichtpunkte beträgt ca. 4,3 m.
  6. Die Leuchten werden in einem mittleren Abstand von 30m gesetzt.

 

2.)   Der Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der neuen Entwurfs- und Genehmigungsplanung vom Juli 2015. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.)   Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz beitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten und die zu erwartende Höhe des Anliegerbeitrages informiert. Die voraussichtliche Beitragshöhe für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 0,92 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwen­dungen.

 

Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss der Gemeindevertretung BV-GV/2013-0519 vom 13.06.2013.

 

Abstimmungsergebnis:

(Herr Kufeld und Herr Fahrendholz sind befangen)

 

Zustimmung: 25

Ablehnung: 1 (Herr Hintze)

Enthaltung:.

Ö 22  
Ergänzung der Beleuchtungsanlage in der Thälmannstraße OT Wandlitz, Ausbaubeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0179  
Ö 23  
2. Änderung des Bebauungsplanes "Sportstätte der Gemeinde Wandlitz" -Abwägungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0171  
Ö 24  
2. Änderung des Bebauungsplanes "Sportstätte der Gemeinde Wandlitz" Gemarkung Wandlitz -Satzungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0172  
Ö 25  
Bebauungsplan "Uferstraße Stolzenhagen", Gemarkung Stolzenhagen, Flur 3 Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0173  
Ö 26  
Aufhebung der Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren "Wohn- und Geschäftshaus an der Kirche", Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0180  
Ö 27  
Künftige Entwicklung von Bogensee
BV-GV/2015-0192  
N 28     Beschlussfassung über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils 15.10.2015    
N 29     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 30     Erwerb der Flurstücke 20 und 42 der Flur 6 von Wandlitz im Erbbaurecht   BV-GV/2015-0174  
N 31     während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Sonstiges    
N 32     während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Information der Bürgermeisterin    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Bericht Bürgermeisterin (1210 KB)