Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0171  

 
 
Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sportstätte der Gemeinde Wandlitz"
-Abwägungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 61 20 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
29.10.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.11.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.12.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Abwägung_Sportstätte

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 25.06.2015 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2015-0106 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß in der Zeit vom 27.07.2015 bis zum 28.08.2015 durchgeführt. Es wurden sechs Träger öffentlicher Belange schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

 

Fünf Träger öffentlicher Belange haben sich geäußert bzw. brachten Hinweise und Anregungen hervor. Stellungnahmen von Bürger/-innen gingen nicht ein.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.

 

Als Ergebnis der Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird eine Änderung der Planunterlagen nicht erforderlich.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 3, 4, 4a, 13 Baugesetzbuch (BauBG)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3,4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

5.997,60

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2015

51100.529158 (Ansatz für sämtliche B-Planverfahren im OT Wandlitz)

 

30.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge

 

a)     als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll

oder

b)     als Beschluss in Blockabstimmung.

 

Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden. 

 

 


Anlagen:

Abwägungsprotokoll

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung_Sportstätte (139 KB)