Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0190  

 
 
Betreff: 4. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA1
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.12.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geschaeftsordnung_4te_Aenderung_03122015
Auszüge Papragraph 43,44 BbgKVerf

Begründung / Erläuterung

Gemäß § 50 BbgKVerf gilt für das Verfahren des Haupt- und Finanzausschusses      § 44 BbgKVerf „Verfahren in den Ausschüssen“. In diesem ist unter anderem in Abs. 3 geregelt, dass für das Verfahren in den Ausschüssen die Bestimmungen über das Verfahren in der Gemeindevertretung gelten. Demnach ist in § 34 Abs. 4 BbgKVerf „Einberufung der Gemeindevertretung“ geregelt, dass die Form der Einberufung, die regelmäßige Ladungsfrist und die vereinfachte Einberufung unter verkürzter Ladungsfrist in der Geschäftsordnung zu regeln sind.

 

Aufgrund einer fehlenden ausdrücklichen Regelung der Ladungsfrist für den Haupt- und Finanzausschuss in der Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz empfiehlt die Kommunalaufsicht den § 15 der Geschäftsordnung dahingehend zu ändern.

 

Dies ist, nach der Empfehlung der Kommunalaufsicht, durch Benennung des Haupt- und Finanzausschusses in § 15 Geschäftsordnung erfolgt.

 

Gesetzliche Grundlagen

Brandenburgische Kommunalverfassung

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                Nein

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 4. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung.

 

 


Anlagen:

4. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geschaeftsordnung_4te_Aenderung_03122015 (144 KB)    
Anlage 2 2 Auszüge Papragraph 43,44 BbgKVerf (11 KB)