Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Langen Grund im Ortsteil Wandlitz nach neu überarbeiteter Planung Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 21
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:11
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2015-0170 Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Langen Grund im Ortsteil Wandlitz nach neu überarbeiteter Planung
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA17
Federführend:HB AL   

Herr Kufeld und Herr Fahrendholz sind befangen und nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1.)   die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Langen Grund, basierend auf der überarbeiteten Entwurfs- und Genehmigungsplanung  des Ingenieurbüros Fahrendholz nach folgenden Parametern durchzurühren:

 

  1. Die Länge des Ausbaubereiches beträgt ca. 900m.
  2. Die Positionierung der Lampen erfolgt entlang des vorhandenen Gehweges auf der Seeseite.
  3. Zum Einsatz wird die für den Ortsteil Wandlitz übliche Bügelleuchte vom Typ „Wandlitz“ oder gleichwertig in der ebenfalls ortsüblichen RAL- Farbe (moosgrün) kommen.
  4. Die Lichtmastgründung erfolgt in Magerbeton.
  5. Die Höhe der Lichtpunkte beträgt ca. 4,3 m.
  6. Die Leuchten werden in einem mittleren Abstand von 30m gesetzt.

 

2.)   Der Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der neuen Entwurfs- und Genehmigungsplanung vom Juli 2015. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.)   Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz beitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten und die zu erwartende Höhe des Anliegerbeitrages informiert. Die voraussichtliche Beitragshöhe für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 0,92 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwen­dungen.

 

Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss der Gemeindevertretung BV-GV/2013-0519 vom 13.06.2013.

 


Abstimmungsergebnis:

(Herr Kufeld und Herr Fahrendholz sind befangen)

 

Zustimmung: 25

Ablehnung: 1 (Herr Hintze)

Enthaltung:.