Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Kufeld und Herr Fahrendholz sind befangen und nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1.) die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Langen Grund, basierend auf der überarbeiteten Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz nach folgenden Parametern durchzurühren:
2.) Der Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der neuen Entwurfs- und Genehmigungsplanung vom Juli 2015. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
3.) Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz beitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten und die zu erwartende Höhe des Anliegerbeitrages informiert. Die voraussichtliche Beitragshöhe für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 0,92 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss der Gemeindevertretung BV-GV/2013-0519 vom 13.06.2013.
Abstimmungsergebnis: (Herr Kufeld und Herr Fahrendholz sind befangen)
Zustimmung: 25 Ablehnung: 1 (Herr Hintze) Enthaltung:. |
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