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Herr Kufeld erklärt sich als befangen und nimmt nicht an der Beratung und an der Abstimmung teil.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Den Ausbau der Straße „An der Bogenheide“ mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
- Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 4,80 m.
- Herstellung der unbefestigten Fahrbahnanschlüsse in sandgeschlämmter Schotterdecke.
- Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden bzw. Entwässerungsrigolen.
- Herstellung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflasterung.
- Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage unter Verwendung von LED- Technik. Typ „Bügelleuchte Wandlitz“ oder gleichwertig, in der Farbe moosgrün.
- Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Straßenbaumaßnahmen sind erschließungsbeitragspflichtig. Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. - Bei der Durchführung der Maßnahme ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, auch die bereits zur Fällung vorgesehenen Bäume, wenn möglich stehen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: (Herr Kufeld ist befangen) Zustimmung: 25 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1 (Herr Hintze)
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