Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0173  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Uferstraße Stolzenhagen", Gemarkung Stolzenhagen, Flur 3
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
03.11.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.11.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.12.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz abgelehnt   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
10.05.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.05.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.05.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses an Einreicher zurück verwiesen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
Anlagen:
20150915100542
20160407130732

Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes  für das in dem Flurkartenauszug umrandete Gebiet der Gemarkung Stolzenhagen, Flur 3, Flurstücke 138/10, 138/20, 138/22, 1144 bis 1148, 1204 bis 1209, 1492 bis 1496 vor.

 

Der Geltungsbereich ist im (FNP) sowie im Entwurf des  Gesamtflächennutzungsplans als Wohnbaufläche dargestellt und hat eine Größe von ca. 3 ha. Das Gebiet liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Deshalb ist es beabsichtigt, den Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

 

Geplant ist eine geordnete städtebauliche Nutzung im Interesse der Sicherung des baulichen Bestandes als auch an den Erhalt des hohen Freiflächenanteiles.

 

Die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung wurden im Auftrag der Gemeindevertretung vom 03.12.2015 abgefragt. Es erffolgte seitens der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung die Beurteilung, dass die Planungsabsicht zum derzeitigen Planungsstand keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen lässt. „Da durch die Planung keine neuen Siedlungsfläche entsteht und die geplanten maßvollen baulichen Verdichtungen bzw. Erweiterungen zu keiner wesentlichen Erweiterung des Siedlungskörpers in den ihn umgebenden Freiraum führen werden, stehen der Planung die Ziele  4.2. und 4.3 LEP B-B nicht entgegen“.

Der städtebauliche Vertrag wird unter der Voraussetzung der Beschlussfassung abgeschlossen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja   Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Uferstraße Stolzenhagen“ gemäß § 2 ff. BauGB.

Folgendes Planungsziel wird verfolgt:

 

  • geordnete städtebauliche Nutzung im Interesse der Sicherung des baulichen Bestandes als auch an den Erhalt des hohen Freiflächenanteiles

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller vorzubereiten und abzuschließen.

 

 


Anlagen:

Antrag und Geltungsbereich

Mitteilung der Ziele und Grundsätze

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20150915100542 (405 KB)    
Anlage 2 2 20160407130732 (110 KB)