Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Nach eingehender Diskussion soll der Beschlussteil -Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung -vorgezogen werden. Erst wenn klar ist, dass der Bebauungsplan nicht der Entwicklungsoption der Gemeinde angerechnet wird, soll der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Uferstraße Stolzenhagen“ gemäß § 2 ff. BauGB. Folgendes Planungsziel wird verfolgt:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, nach den Zielen der Landesplanung und Raumordnung anzufragen sowie einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller vorzubereiten und abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: (Antrag Beschluss erst 2016)
Zustimmung: 27 (Herr Hintze) Ablehnung:. Enthaltung: 1 |
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