Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Klosterfelde hat am 17.12.2001 mit Beschluss-Nr. „K“ 38/2001-06 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohn- und Geschäftshaus an der Kirche“ beschlossen (Geltungsbereich sh. Anlage). Der Bebauungsplan sollte aufgestellt werden um die geordnete städtebauliche Entwicklung im Ortszentrum, unweit der Kirche zu sichern. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.02.2002 bekannt gemacht. Weitere Verfahrensschritte wurden nicht vollzogen. Auf Grund von Änderungen in der Sach- und Rechtslage ist der Beschluss aufzuheben. Der Bereich Klosterfelder Hauptstraße/ Bahnhofstraße wird im Flächennutzungsplanentwurf Wandlitz weiterhin als gemischte Bauflächen dargestellt. Zudem befindet sich das Grundstück im Eigentum der Gemeinde, somit ist sichergestellt, dass und wie die Fläche bei Bedarf baulich entwickelt werden kann.
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Beschluss-Nr.: „K“ 38/2001-06. Dieser Beschluss ist bekannt zu machen.
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