Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0180  

 
 
Betreff: Aufhebung der Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren "Wohn- und Geschäftshaus an der Kirche", Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 32Aktenzeichen:K 612601
Federführend:HB AL Beteiligt:K_Liegenschaften
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
02.11.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.11.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.12.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Aufstellungsbeschluss einschl.Geltungsbereich

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Klosterfelde hat am 17.12.2001 mit Beschluss-Nr. „K“ 38/2001-06 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohn- und Geschäftshaus an der Kirche“ beschlossen (Geltungsbereich sh. Anlage). Der Bebauungsplan sollte aufgestellt werden um die geordnete städtebauliche Entwicklung im Ortszentrum, unweit der Kirche zu sichern.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.02.2002 bekannt gemacht. 

Weitere Verfahrensschritte wurden nicht vollzogen.

Auf Grund von Änderungen in der Sach- und Rechtslage ist der Beschluss aufzuheben.

Der Bereich Klosterfelder Hauptstraße/ Bahnhofstraße wird im Flächennutzungsplanentwurf Wandlitz weiterhin als gemischte Bauflächen dargestellt. Zudem befindet sich das Grundstück im Eigentum der Gemeinde, somit ist sichergestellt, dass und wie die Fläche bei Bedarf baulich entwickelt werden kann.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 1 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

 


 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Beschluss-Nr.: „K“ 38/2001-06.

Dieser Beschluss ist bekannt zu machen.

 

 


Anlagen:

 

Aufstellungsbeschluss vom 17.12.2001 Beschluss-Nr. „K“ 38/2001-06

einschl. Geltungsbereich

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufstellungsbeschluss einschl.Geltungsbereich (377 KB)