Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die derzeit bestehende Friedhofssatzung gilt seit Oktober 2009.
Seitens des Ministeriums des Innern und des Städte- und Gemeindebundes gab es in den letzten Jahren verschiedene Hinweise zu kommunalen Friedhofssatzungen.
Daher sind in den neuen Entwurf folgende Änderungen eingearbeitet worden:
Darüber hinaus sind redaktionelle Korrekturen und klarstellende Ergänzungen vorgenommen worden.
Die Kalkulation ist dem Satzungsentwurf beigefügt. Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2015 wird eine neue Kalkulation erstellt, da diese alle 2 Jahre zu überprüfen ist. Die derzeit geltende Kalkulation basiert auf dem Haushaltsjahr 2013.
Auf Grund der Vielzahl von Änderungen wurde keine Änderungssatzung erstellt, sondern eine neue Satzung.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage 1 beigefügte Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz.
Anlagen:
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