Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee - Wensickendorfer Chaussee"
Gemarkung Wandlitz
-Erweiterung des Geltungsbereiches und Konkretisierung der Planungsziele-
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Breitscheidstraße - B 109" in der Gemarkung Wandlitz
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Prenzlauer Chaussee - Wensickendorfer Chaussee" in der
Gemarkung Wandlitz
Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee – Wensickendorfer Chaussee“ in der Gemarkung Wandlitz wird folgende Satzung beschlossen
Satzung über eine Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke in der Flur 2 in der Gemarkung Wandlitz
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die in der Anlage befindliche Flurkarte mit den gekennzeichneten Flurstücken in der Flur 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
18.03.2008 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Für den Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee – Wensickendorfer Chaussee“
in der Gemarkung Wandlitz wird folgende Satzung beschlossen
Satzung über eine
Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke in der
Flur 2 in der Gemarkung Wandlitz
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die
Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die in der Anlage befindliche Flurkarte mit den
gekennzeichneten Flurstücken in der Flur 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlagzu.
07.04.2008 - A1 Hauptausschuss
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Für den Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee – Wensickendorfer Chaussee“
in der Gemarkung Wandlitz wird folgende Satzung beschlossen
Satzung über eine
Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke in der
Flur 2 in der Gemarkung Wandlitz
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die
Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die in der Anlage befindliche Flurkarte mit den
gekennzeichneten Flurstücken in der Flur 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.