Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Träger des örtlichen Brandschutzes hat gemäß § 28 Abs. 1 Ziff.2 BbgBKG die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertretung nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr und im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister zu bestellen. Der Träger des örtlichen Brandschutzes ist die Gemeinde Wandlitz (§2 Abs.1 Ziff. 1 BbgBKG) Die Bestellung gilt für die Dauer von 6 Jahren. Am 07.12.2006 wurde Herr Jäger durch die Gemeindevertretung als Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz ernannt. Die Amtszeit des stellvertretenden Gemeindewehrführers, Herrn Carsten Pranz, endet im März 2008. Daher ist es erforderlich, eine neue Stellvertretung zu bestellen. Es wird vorgeschlagen, Herrn Carsten Pranz wiederum als stellvertretenden Gemeindewehrführer zu berufen. Zudem soll Herr Salvat-Berg als weiterer stellvertretender Gemeindewehrführer berufen werden, da in absehbarer Zeit Herr Jäger in die Alters- und Ehrenabteilung versetzt wird. Die vorhandene Zeit soll genutzt werden, um Herrn Salvat-Berg in diese Führungsfunktion einzuarbeiten. Die erforderliche Anhörung mit den Wehrführern der Ortswehren soll am 26.03. 2008 erfolgen. An diesem Tag wird ebenso der Kreisbrandmeister voraussichtlich seine Zustimmung erteilen. Das Ergebnis wird der Gemeindevertretung nachgereicht. Gesetzliche Grundlagen § 28 Abs. 1 Ziff.2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand und Katastrophenschutzgesetz-BbgBKG) vom 24.05.2004 § 35 Abs.2 Ziff 6 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung-GO) vom 28.06.2006 Beschluss: Die Gemeindvertretung beschließt, Herrn Carsten Pranz und Herrn Silvio Salvat-Berg als Stellvertreter des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz zu berufen. |
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