Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Zur
Gemeindevertretersitzung am 21.2.2008 wurden Wahlleiterin und Stellvertreterin
berufen. Nach
§ 2 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung werden Wahlleiterin und
Stellvertreterin binnen drei Monaten
nach Bekanntgabe des Wahltages berufen. Am 21.2. 2008 war zwar der
Wahltag schon bekannt aber noch nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II
des Landes Brandenburg bekanntgegeben, die Bekanntgabe erfolgte am 7.3.2008. Deshalb
wird der Beschluss nochmals neu gefasst. Gemäß
§ 15 Abs. 1 bis 4 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes beruft die
Gemeindevertretung für das Wahlgebiet der Gemeinde Wandlitz einen Wahlleiter
und einen Stellvertreter. Die Berufung des Wahlleiters und des Stellvertreters
gilt für sämtliche kommunale Wahlen und Abstimmungen, die während der Amtszeit
im Wahlgebiet durchgeführt werden. Als
Wahlleiterin wird Frau Gabriele Füssel (Sachgebietsleiterin Liegenschaften)
vorgeschlagen. Sie übt diese Aufgabe seit der Kommunalwahl 1998 aus und hat
ihre Eignung bewiesen. Als
Stellvertreterin wird Frau Gudrun Gorn (Sachgebietsleiterin Personalangelegenheiten)
vorgeschlagen. Frau Gorn war bisher als Wahlvorsteherin eingesetzt. Gesetzliche
Grundlagen § 2 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung §
15 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz Finanzielle
Auswirkungen: ja
Beschluss: Die
Gemeindevertretung Wandlitz beruft zur Vorbereitung der Kommunalwahlen 2008
Frau Gabriele Füssel als Wahlleiterin der Gemeinde Wandlitz und Frau Gudrun
Gorn als Stellvertreterin. Die Beschlussvorlage
BV-GV/2008-0649 wird aufgehoben. Anlagen: keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||