Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0674  

 
 
Betreff: Kommunalwahl 2008
hier: Berufung Wahlleiter und Stellvertreter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, GiselaAktenzeichen:129110/2008
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
07.04.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.04.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen     

Zur Gemeindevertretersitzung am 21
Begründung / Erläuterung

Zur Gemeindevertretersitzung am 21.2.2008 wurden Wahlleiterin und Stellvertreterin berufen.

Nach § 2 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung werden Wahlleiterin und Stellvertreterin binnen drei Monaten  nach Bekanntgabe des Wahltages berufen. Am 21.2. 2008 war zwar der Wahltag schon bekannt aber noch nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II des Landes Brandenburg bekanntgegeben, die Bekanntgabe erfolgte am 7.3.2008.

Deshalb wird der Beschluss nochmals neu gefasst.

Gemäß § 15 Abs. 1 bis 4 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes beruft die Gemeindevertretung für das Wahlgebiet der Gemeinde Wandlitz einen Wahlleiter und einen Stellvertreter. Die Berufung des Wahlleiters und des Stellvertreters gilt für sämtliche kommunale Wahlen und Abstimmungen, die während der Amtszeit im Wahlgebiet durchgeführt werden.

Als Wahlleiterin wird Frau Gabriele Füssel (Sachgebietsleiterin Liegenschaften) vorgeschlagen. Sie übt diese Aufgabe seit der Kommunalwahl 1998 aus und hat ihre Eignung bewiesen.

Als Stellvertreterin wird Frau Gudrun Gorn (Sachgebietsleiterin Personalangelegenheiten) vorgeschlagen. Frau Gorn war bisher als Wahlvorsteherin  eingesetzt.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 2 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung

§ 15 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2008

15€/Sitzung

05200.40000

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beruft zur Vorbereitung der Kommunalwahlen 2008 Frau Gabriele Füssel als Wahlleiterin der Gemeinde Wandlitz und Frau Gudrun Gorn als Stellvertreterin.

Die Beschlussvorlage BV-GV/2008-0649 wird aufgehoben.

Anlagen:

Anlagen:

keine