Der
Bürgermeister wird beauftragt, anhand der im Gesetz über die Anerkennung als
Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg vom 14.02.1994 genannten
Voraussetzungen eine Bestandsaufnahme und -bewertung hinsichtlich einer
möglichen Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse durchzuführen.
02.06.2004 - Ortsbeirat Basdorf
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Bürgermeister wird beauftragt, anhand der im Gesetz über die Anerkennung als
Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg vom 14.02.1994 genannten
Voraussetzungen eine Bestandsaufnahme und -bewertung hinsichtlich einer
möglichen Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse durchzuführen.
Der Ortsbeirat empfiehlt einstimmig der
Beschlussvorlage zuzustimmen.
02.06.2004 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Bürgermeister wird beauftragt, anhand der im Gesetz über die Anerkennung als
Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg vom 14.02.1994 genannten
Voraussetzungen eine Bestandsaufnahme und -bewertung hinsichtlich einer
möglichen Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse durchzuführen.
02.06.2004 - Ortsbeirat Schönerlinde
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Bürgermeister wird beauftragt, anhand der im Gesetz über die Anerkennung als
Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg vom 14.02.1994 genannten
Voraussetzungen eine Bestandsaufnahme und -bewertung hinsichtlich einer
möglichen Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse durchzuführen.
Der Ortsbeirat stimmt gem. Beschlussvorschlag zu
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.
3
Ablehnung:.
Enthaltung:.
02.06.2004 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 8 -
Beschluss:
Beschluss:
Der
Bürgermeister wird beauftragt, anhand der im Gesetz über die Anerkennung als
Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg vom 14.02.1994 genannten
Voraussetzungen eine Bestandsaufnahme und -bewertung hinsichtlich einer
möglichen Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse durchzuführen.
Ergänzung zur Beschlussvorlage: mit OT Schönwalde angenommen
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.3
Ablehnung:.0
Enthaltung:.0
02.06.2004 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
Ö 5 -
Beschluss:
Beschluss:
Der
Bürgermeister wird beauftragt, anhand der im Gesetz über die Anerkennung als
Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg vom 14.02.1994 genannten
Voraussetzungen eine Bestandsaufnahme und -bewertung hinsichtlich einer
möglichen Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse durchzuführen.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, anhand der im Gesetz über die Anerkennung als
Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg vom 14.02.1994 genannten
Voraussetzungen eine Bestandsaufnahme und -bewertung hinsichtlich einer
möglichen Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.2
Ablehnung:.0
Enthaltung:.0
03.06.2004 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 5 -
Beschluss:
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
07.06.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 7 - geändert beschlossen
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.6
Ablehnung:.
Enthaltung:.
08.06.2004 - Ortsbeirat Prenden
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ortsbeirat stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.3
Ablehnung:.
Enthaltung:.
17.06.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 28 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, anhand der im
Gesetz über die Anerkennung als Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg vom
14.02.1994 genannten Voraussetzungen eine Bestandsaufnahme und –bewertung
hinsichtlich einer möglichen Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort
für die Gemeinde Wandlitz bis zum 30.11.2004 durchzuführen.