Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
zur Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der Errichtung von Nebenanlagen
in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen:
„Im Allgemeinen Wohngebiet sind in den nicht
überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) sowie Garagen und überdachte Stellplätze nicht zulässig.“
09.08.2005 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
zur Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der Errichtung von Nebenanlagen
in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen:
„Im Allgemeinen Wohngebiet sind in den nicht
überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) sowie Garagen und überdachte Stellplätze nicht zulässig.“
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag mehrheitlich zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.1
22.08.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 33 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
zur Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der Errichtung von Nebenanlagen
in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen:
„Im Allgemeinen Wohngebiet sind in den nicht
überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) sowie Garagen und überdachte Stellplätze nicht zulässig.“