Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Wandlitz-Ost" (Entwurf), Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Wandlitz Erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 09.08.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
BV-GV/2005-0325 Bebauungsplan "Wandlitz-Ost" (Entwurf), Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Wandlitz
Erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Die Beschlussvorlage wurde durch die Verwaltung zurückgezogen

Die Beschlussvorlage wurde durch die Verwaltung zurückgezogen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

  1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Wandlitz Ost“ im Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.
  2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB erneut auszulegen und es sind gem. § 13 Abs. 3 i.V.m. § 4 BauGB die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
  3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange nur zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.
  4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.