Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Annenhof" im OT Wandlitz Flur 1, Flurstück 163  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 10
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 09.08.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
BV-HA/2005-0116 Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Annenhof" im OT Wandlitz
Flur 1, Flurstück 163
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340084/05
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung zur Höhe der baulichen Anlagen:

 

Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt 12 m. Unterer Bezugspunkt für die Ermittlung der zulässigen Gebäudehöhe ist die Oberkante der Fahrbahnmitte der nächstgelegenen anbaufähigen Straßenverkehrsfläche. Oberer Bezugspunkt ist die Oberkante der Gebäude. Eine Überschreitung der max. zulässigen Gebäudehöhe bis zu 1,5 m durch technische Aufbauten ist ausnahmsweise zulässig. 

 

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig  nicht zu.

Begründung : Der Ortsbeirat kann aus der Anfrage nicht erkennen

  1. Welche Notwendigkeit gibt es zum Bau eines solchen Mobilfunkmastes
  2. Welche Vorteile bringt die Erstellung dieses Mastes für die Gemeinde Wandlitz
  3. anfallende Kosten wurden nicht benannt
  4. die Begründung des Antrages kann nicht nachvollzogen werden bzw. ist nicht schlüssig
Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .

Ablehnung:            .9

Enthaltung:            .