Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt: 1. Der Entwurf der Satzung wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen. Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zu. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .7 Ablehnung: .1 Enthaltung: .1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||