Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz
Datum: Di, 09.08.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Bestätigung des Protokolls vom 02.08.2005      
Ö 4  
Gebietsänderungsvertrag zur Neuzuordnung von Gebieten - Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03 (Verfasser : Füssel, Gabriele)     BV-GV/2005-0313  
Ö 5  
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Lehmannstraße" OT Wandlitz (Verfasser : Henke, Jutta)  
BV-GV/2005-0315  
Ö 6  
Zentralisierung und Unterbringung des Bauhofes (Verfasser : Schulz, Martina)  
BV-GV/2005-0318  
Ö 7  
Aufhebung der Veränderungssperre für die Flurstücke 1252/1, 1252/3, 1211/2 (teilweise), 1727 und 1729 - 1733 der Flur 4 der Gemarkung Wandlitz (Verfasser : Henke, Jutta)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0322  
Ö 8  
Bebauungsplan "Wandlitz-Ost" (Entwurf), Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Wandlitz Erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit (Verfasser : Henke, Jutta)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0325  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

  1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Wandlitz Ost“ im Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.
  2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 3 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind gem. § 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
  3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange nur zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.
  4. Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt werden kann.
  5. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  6. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

   
    09.08.2005 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

  1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Wandlitz Ost“ im Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.
  2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB erneut auszulegen und es sind gem. § 13 Abs. 3 i.V.m. § 4 BauGB die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
  3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange nur zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.
  4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

   
    24.01.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

  1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Wandlitz Ost“ im Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.
  2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 3 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind gem. § 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
  3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange nur zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.
  4. Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt werden kann.
  5. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  6. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            7

Ablehnung:      

Enthaltung:       

   
    30.01.2006 - A1 Hauptausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

  1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Wandlitz Ost“ im Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.
  2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 3 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind gem. § 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
  3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange nur zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.
  4. Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt werden kann.
  5. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  6. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .7

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    09.02.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

  1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Wandlitz Ost“ im Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.
  2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 3 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind gem. § 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
  3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange nur zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.
  4. Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt werden kann.
  5. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  6. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            24

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

Ö 9  
Stellplatzsatzung für die Gemeinde Wandlitz - Auslegungsbeschluss - (Verfasser : Henke, Jutta)
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0331  
Ö 10  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Annenhof" im OT Wandlitz Flur 1, Flurstück 163 (Verfasser : Henke, Jutta)  
BV-HA/2005-0116  
Ö 11  
1. Nachtragssatzung/1. Nachtragshaushaltsplan 2005 Gemeinde Wandlitz (Verfasser : Degen, Heike)  
BV-GV/2005-0323  
Ö 12  
Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Ortsteil Wandlitz "Wegenerstraße" und "Am Hasenberg" (Verfasser : Dornbach, Gundela)  
BV-GV/2005-0335  
Ö 13  
B-Plan "Breitscheidstraße" im OT Wandlitz, Am Töppersberg 50, Flur 6, Flurstück 1691 Befreiung von den Planfestsetzungen hier: Errichtung eines Gartengerätehauses (Verfasser : Henke, Jutta)  
BV-HA/2005-0089  
Ö 14  
Befreiungsantrag zum B-Plan "Breitscheidstraße" im OT Wandlitz Am Töppersberg, Flur 6, Flurstück 1690 (Verfasser : Henke, Jutta)  
BV-HA/2005-0104  
Ö 15  
B-Plan "Breitscheidstraße" im OT Wandlitz, Am Töppersberg, Flur 6, Flurstücke 1809 und 1822 2 Befreiungsanträge (Verfasser : Henke, Jutta)  
BV-HA/2005-0108  
Ö 16  
Straßenbeleuchtung "nördliche Nibelungensiedlung" OT Wandlitz (Verfasser : Pöplau, Otto)  
BV-GV/2005-0345  
Ö 17  
Sonstiges      
N 18     Ankauf von Teilflächen der Flurstücke 1166, 1169, 1170 und 1590 der Flur 6 von Wandlitz (Straßenland) (Verfasser : Rohland, Anja)   EV-Bm/2005-0157