Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 17.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:05
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
Anlagen:
PA2022-0414 Steinmauer L100
PA 2021 0286 Verkehrssituation Breitscheidstraße
PA 2022 0419 Stellvertretung HVB
PA 2022 0425 GS Wandlitz BNB Gutachter
PA 2022 0418 Fragen zum Kooperationsvertrag DNS NET
Anlage 1 - PA 2022 0418
PA 2022 0426 Werbeträgersatzung Moratorium
PA 2022 0421 Defibrillator Feuerwehr Klosterfelde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und Anwesenheit      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 10.02.2022  
GV-32/2022  
Ö 4  
Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters  
Enthält Anlagen
MV/2022-0099  
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Anfragen von Gemeindevertretern      
Ö 7.1  
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / UWG, der Fraktion SPD, der Fraktion F.Bg.W. und dem Bürgermeister der Gemeinde Wandlitz O. Borchert: Beitritt zu "Mayors for Peace"  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0444  
Ö 7.2  
Dringlichkeitsantrag Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / UWG: Änderung der Geschäftsordnung  
BV-GV/2022-0450  
Ö 8  
Änderung der Entgeltordnung Strandbad Wandlitzsee  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0427  
Ö 9  
Kooperationsvertrag zum flächendeckenden Glasfaserausbau in der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0421  
Ö 10  
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / UWG: Ergänzung Geschäftsordnung der Gemeindevertretung § 12a  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0438  
    VORLAGE
   

Beschluss

 

§ 12a Wahlen in Sitzungen der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses mit Videobeteiligung oder in Videositzungen

 

(1) Die Möglichkeit der Briefwahl besteht ausschließlich in den Sitzungen der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses, nicht in den Sitzungen der beratenden Ausschüsse und der Ortsbeiräte. Sie folgen auf Sitzungen, an denen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter durch Video teilgenommen haben.

(2) Es wird ein Briefwahlvorstand aus drei Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern gebildet.

(3) Alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter erhalten einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Der Wahlschein muss von dem mit der Erteilung beauftragen Bediensteten eigenhändig unterschrieben werden und mit dem Dienstsiegel versehen werden.

(4) Für die Briefwahl werden den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern, die an der Sitzung, in der die Briefwahl beschlossen wurde, teilnehmen, innerhalb von drei Werktagen nach der Sitzung der Gemeindevertretung, auf der die Briefwahl beschlossen wurde, an die Wohnanschrift übersandt oder amtlich überbracht:

  1. ein Stimmzettel

  2. ein Stimmzettelumschlag

  3. ein Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Wahlscheinnummer voreingetragen sind und

  4. ein Merkblatt zur Briefwahl.

(5) Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung zur Briefwahl unter Angabe des Tages, steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet den Wahlbrief durch ein Postunternehmen rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle. Der Wahlbrief kann bei dieser Stelle auch abgegeben werden. Nach Eingang des Wahlbriefes bei der zuständigen Stelle darf er nicht mehr zurückgegeben werden. (§ 66 Abs. 1 Bundeswahlordnung) Der Stimmzettel ist unbeobachtet zu kenn-zeichnen und in den Stimmzettelumschlag zu legen. (§ 66 Abs. 3 Satz 1 Bundeswahlordnung).

(6) Die Wahlbriefe werden beim Sitzungsdienst verschlossen gesammelt. Auf den Wahl-briefen wird der Tag des Eingangs vermerkt, am Auszählungstag wird auch die Uhrzeit des Eingangs vermerkt.

(7) Die Auszählung durch den Wahlvorstand findet 21 Tage nach dem Tag der Sitzung der Gemeindevertretung, auf der die Briefwahl beschlossen wurde, statt. Berücksichtigt werden alle am Auszählungstag bis 12 Uhr eingegangen Wahlbriefe.

(8) Durch den Wahlvorstand werden die Wahlbriefe geöffnet, zunächst die Zahl der Wahl- scheine festgestellt und die verschlossenen Wahlbriefumschläge in einer Wahlurne gesammelt. Danach werden die Stimmzettel der Wahlurne entnommen, entfaltet und gezählt. (§ 68 Abs.1 BWO). Anschließend wird das Abstimmungsergebnis durch Auszählung der Stimmzettel festgestellt. Für die Beurteilung der Gültigkeit der Stimmen gilt § 39 des Bundeswahlgesetzes entsprechend.

(9) Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen. Verweigert ein Mitglied des Wahlvorstandes die Unterschrift, so ist der Grund hierfür in der Wahlniederschrift zu vermerken. (§ 72 Abs. 1 BWO)

(10) Die Stimmzettel und die eingenommenen Wahlscheine sowie ausgesonderte Wahlunterlagen werden vom Wahlvorstand verpackt, beschriftet und versiegelt und vom Sitzungsdienst sicher verwahrt.

(11) Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden vom Sitzungsdienst angenommen,

mit Eingangstag und am Auszählungstag mit Uhrzeit versehen und ungeöffnet verpackt. Das Paket wird vom Sitzungsdienst versiegelt, mit Inhaltsangabe versehen und verwahrt. Der Sitzungsdienst hat sicherzustellen, dass das Paket Unbefugten nicht zugänglich ist.

(12) Die Pakete nach Abs. 10 und 11 werden unmittelbar vernichtet nach der Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung in der die Wahl durchgeführt wurde.

 

Verfasser/in:  Petra Bierwirth, Jürgen Krajewski

 

Wandlitz, 25.02.2022

 

   
    17.03.2022 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

 

 

 

Beschluss:

 

§ 12a Wahlen in Sitzungen der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses mit Videobeteiligung oder in Videositzungen

 

(1) Die Möglichkeit der Briefwahl besteht ausschließlich in den Sitzungen der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses, nicht in den Sitzungen der beratenden Ausschüsse und der Ortsbeiräte. Sie folgen auf Sitzungen, an denen Gemeindevertreter*innen durch Video teilgenommen haben.

(2) Es wird ein Briefwahlvorstand aus drei Gemeindevertreter*innen gebildet.

(3) Alle Gemeindevertreter*innen erhalten einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Der Wahlschein muss von dem mit der Erteilung beauftragen Bediensteten eigenhändig unterschrieben werden und mit dem Dienstsiegel versehen werden.

(4) Für die Briefwahl werden den Gemeindevertreter*innen, die an der Sitzung, in der die Briefwahl beschlossen wurde, teilnehmen, innerhalb von drei Werktagen nach der Sitzung der Gemeindevertretung, auf der die Briefwahl beschlossen wurde, an die Wohnanschrift übersandt oder amtlich überbracht:

  1. ein Stimmzettel

  2. ein Stimmzettelumschlag

  3. ein Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Wahlscheinnummer voreingetragen sind und

  4. ein Merkblatt zur Briefwahl.

(5) Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung zur Briefwahl unter Angabe des Tages, steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet den Wahlbrief durch ein Postunternehmen rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle. Der Wahlbrief kann bei dieser Stelle auch abgegeben werden. Nach Eingang des Wahlbriefes bei der zuständigen Stelle darf er nicht mehr zurückgegeben werden. (§ 66 Abs. 1 Bundeswahlordnung) Der Stimmzettel ist unbeobachtet zu kenn-zeichnen und in den Stimmzettelumschlag zu legen. (§ 66 Abs. 3 Satz 1 Bundeswahlordnung).

(6) Die Wahlbriefe werden beim Sitzungsdienst verschlossen gesammelt. Auf den Wahl-briefen wird der Tag des Eingangs vermerkt, am Auszählungstag wird auch die Uhrzeit des Eingangs vermerkt.

(7) Die Auszählung durch den Wahlvorstand findet 21 Tage nach dem Tag der Sitzung der Gemeindevertretung, auf der die Briefwahl beschlossen wurde, statt. Berücksichtigt werden alle am Auszählungstag bis 12 Uhr eingegangen Wahlbriefe.

(8) Durch den Wahlvorstand werden die Wahlbriefe geöffnet, zunächst die Zahl der Wahl- scheine festgestellt und die verschlossenen Wahlbriefumschläge in einer Wahlurne gesammelt. Danach werden die Stimmzettel der Wahlurne entnommen, entfaltet und gezählt. (§ 68 Abs.1 BWO). Anschließend wird das Abstimmungsergebnis durch Auszählung der Stimmzettel festgestellt. Für die Beurteilung der Gültigkeit der Stimmen gilt § 39 des Bundeswahlgesetzes entsprechend.

(9) Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen. Verweigert ein Mitglied des Wahlvorstandes die Unterschrift, so ist der Grund hierfür in der Wahlniederschrift zu vermerken. (§ 72 Abs. 1 BWO)

(10) Die Stimmzettel und die eingenommenen Wahlscheine sowie ausgesonderte Wahlunterlagen werden vom Wahlvorstand verpackt, beschriftet und versiegelt und vom Sitzungsdienst sicher verwahrt.

(11) Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden vom Sitzungsdienst angenommen,

mit Eingangstag und am Auszählungstag mit Uhrzeit versehen und ungeöffnet verpackt. Das Paket wird vom Sitzungsdienst versiegelt, mit Inhaltsangabe versehen und verwahrt. Der Sitzungsdienst hat sicherzustellen, dass das Paket Unbefugten nicht zugänglich ist.

(12) Die Pakete nach Abs. 10 und 11 werden unmittelbar vernichtet nach der Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung in der die Wahl durchgeführt wurde.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  mehrheitlich

Ablehnung:  4 (Herr Hintze) 

Enthaltung:  0 

Ö 11  
Tourismusverein Naturpark Barnim e.V. hier: Bestellung einer Vertreterin / eines Vertreters in den Vorstand  
BV-GV/2021-0417  
Ö 12  
Allgemeiner Stellvertreter des Hauptverwaltungsbeamten  
BV-GV/2022-0428  
Ö 13  
Bebauungsplan "Zustellstützpunkt Deutsche Post", Gemarkung Schönerlinde - Aufstellungsbeschluss -
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0431  
Ö 14  
Errichtung eines Kleinspielfeldes in den Basdorfer Gärten; hier: Umsetzung mit Jugendbeteiligung und Bestellung von zwei Baupaten
BV-GV/2022-0429  
Ö 15     Übertragung von Grundstücken der Schleuse, Schleusenanlagen und Schleusenzentrale in Zerpenschleuse an den Zweckverband Region Finowkanal Hier: Gestattungsvertrag und Absichtserklärung zur Grundstücksübertragung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0426  
Ö 16     Widmung Radweg entlang der L 29, zwischen Ortsteil Lanke/Ützdorf und Ortsteil Lanke/Obersee  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0419  
Ö 17     Mandatsniederlegung Hr. Morczinek - Ortsbeirat Lanke: Verlust der Rechtsstellung gem. §§ 84 Abs. 1, 59 Abs. 1, 59 Abs. 3 BbgKWahlG  
MV/2022-0100  
Ö 18     Ersatzbeschluss für den Ortsbeirat Lanke gem. § 46 Abs. 3 BbgKVerf: Inanspruchnahme des Ortsteilbudgets hier: Entscheidung zur Bestellung von Stadtmöbeln im Jahr 2022 und Aufstellung von Miettoiletten  
BV-GV/2022-0441  
Ö 19     Ersatzbeschluss für den Ortsbeirat Lanke gem. § 46 Abs. 3 BbgKVerf: Vorberatung zur Veränderung der Straßenreinigungssatzung hier: Veränderung des Reinigungsrhythmus für bestimmte Straßen mit dem Ziel, die Straßenreinigungsgebühr zu senken  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0442  
N 1     Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 10.02.2022    
N 2     Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 3     Kooperationsvertrag zum flächendeckenden Glasfaserausbau in der Gemeinde Wandlitz hier: Bestätigung des Kooperationsvertrag mit DNS:NET   BV-GV/2022-0435  
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 2 PA2022-0414 Steinmauer L100 (73 KB)    
Anlage 3 3 PA 2021 0286 Verkehrssituation Breitscheidstraße (74 KB)    
Anlage 4 4 PA 2022 0419 Stellvertretung HVB (73 KB)    
Anlage 5 5 PA 2022 0425 GS Wandlitz BNB Gutachter (82 KB)    
Anlage 6 6 PA 2022 0418 Fragen zum Kooperationsvertrag DNS NET (89 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 1 - PA 2022 0418 (542 KB)    
Anlage 8 8 PA 2022 0426 Werbeträgersatzung Moratorium (73 KB)    
Anlage 9 9 PA 2022 0421 Defibrillator Feuerwehr Klosterfelde (71 KB)