Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung Auf der Grundlage des § 28 abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der zurzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung Wandlitz am 18.02.2016 mit Vorlage-Nr. BV-GV/2015-0209 die Entgeltordnung für die Nutzung des Strandbades Wandlitz beschlossen.
Entsprechend der Mitteilungsvorlage Vorlage-Nr. MV/2021-0092 zur Änderung der Entgeltordnung für das Strandbad Wandlitz beabsichtigt die Gemeindevertretung die Herauslösung des § 2, die Ausleihe von Equipment betreffend.
In Anbetracht der inzwischen stattgefundenen und zukünftigen Kostenentwicklungen, die Anschaffungen und Reparaturen betreffend, sollte eine Anpassung der Ausleihgebühren erfolgen. Marktübliche Anpassungen beim Verleih von Equipment sowie das Hinzufügen von neuem Equipment wären schneller umsetzbar. Die Anpassung der Preisliste für die kommende Badesaison für das Ausleihen von Equipment wird im Benehmen mit den entsprechenden Gremien erfolgen und in einer gesonderten Preisliste veröffentlicht.
Die Entgeltordnung, bezugnehmend auf die Nutzung des Strandbades sowie die Abnahme von Schwimmstufen, bleiben davon unberührt.
Für die Badesaison 2022 ist der kostenfreie Eintritt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr aus der Gemeinde Wandlitz vorgesehen. Die Gemeinde Wandlitz möchte für die Kinder und Jugendlichen, nach den erlebten Einschränkungen in der Coronapandemie, die Rückkehr in ein normales Leben voller Begegnungen, Spaß und Bewegung unterstützen. Im Jahr 2022 stehen zur Finanzierung dieser Aktion 2.521 € zur Verfügung. Die Einnahmeverluste werden ca. 6.000 € betragen, d.h. ca. 3.500 € müssen aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden.
Gesetzliche Grundlagen § 28 der BbgKVerf.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Die Herauslösung des §2 aus der Entgeltordnung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Der zweite Teil des Beschlusses (kostenfreier Eintritt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr aus der Gemeinde Wandlitz) führt zu Einnahmeverlusten von ca. 3.500 € - siehe Sachdarstellung
Der Ansatz im Produktkonto 42410.432101 (Strandbad Wandlitz / Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte) beträgt für das Jahr 2022 70.000,00 €. Beschlusshistorie BV-GV/2007-0555 BV-GV/2009-0084 BV-GV/2011-0307 BV-GV/2015-0209
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Herauslösung des § 2 der Entgeltordnung für das Strandbad Wandlitz. Die Preise der Ausleihe von Equipment wird zukünftig in einer gesonderten Preisliste veröffentlicht.
Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin, dass Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr aus der Gemeinde Wandlitz in der Badesaison 2022 kostenfreien Eintritt haben.
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