Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Kooperationsvertrag zum flächendeckenden Glasfaserausbau in der Gemeinde Wandlitz  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:05
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2022-0421 Kooperationsvertrag zum flächendeckenden Glasfaserausbau in der Gemeinde Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:K_Kämmerei   

Frau Guse berichtet von der AG Baumschutz, die in dieser Woche getagt hat. Dort wurde sich darüber ausgetauscht, was der Glasfaserausbau für den Erhalt der Bäume in der Gemeinde bedeutet. Im Kooperationsvertrag steht nicht konkret, wie mit der Schachtung umzugehen ist. Die AG Baumschutz lehnt die Unterzeichnung des Vertrages in dieser Form daher ab.

 

Herrn Wendland erreichten einige Bürgeranfragen, zum einen warum bereits jetzt so massiv für DNS:NET in Lanke geworben wird und zum anderen was Mieter ihrem Vermieter entgegnen können, wenn diese ihnen den Vertragsabschluss nahe legen. Er möchte gern wissen, was er auf diese Bürgeranfragen antworten kann.

 

Herr Siebert erklärt, dass jeder Bürger frei entscheiden kann, woher er sein Entertainment, seine Telefonie und sein Internet bezieht. Er gibt den Hinweis, dass man Verträge durch den Verbraucherschutz querlesen lassen kann.

 

Herr P. Liebehenschel fragt an, warum man die Kabel die mancherorts bereits durch die Telekom gelegt worden sind, nicht nutzen kann anstatt ein neues parallel zu legen.

 

Herr Braungard antwortet, dass damit die HYTAS 94 Netze der Telekom gemeint sind. Die Telekom hat den Telefonausbau nach der Wende günstig mit Glasfaser realisiert.  Bis zum Unterflurbehälter ist mit Glasfaser ausgebaut worden und vom Unterflurbehälter bis in die Wohnung mit Kupfer. Er glaubt daher nicht, dass jemand schon Glasfaser im Haus hat, das älter als 5 Jahre ist. Er informiert, dass bereits Gespräche zwischen der Verwaltung und der Telekom stattfanden in denen erfragt wurde, ob die Telekom die bereits ausgebaute Glasfaser nicht nutzen kann. Die Telekom hat den Ausbau der HYTAS 94 Netze abgelehnt und hat stattdessen alles erneut mit Kupfer überbaut und die alten HYTAS 94 Netze im Boden gelassen. Wenn, dann ist es die Sache der Telekom die HYTAS 94 Netze so aufzurüsten, dass sie nutzbar sind. Die DNS:NET kann nicht darauf zuckgreifen und Herr Heine kann nur beantworten, ob es technologisch möglich ist, diese Netze aufzurüsten. DNS:NET hat kein Recht die Aufrüstung vorzunehmen, da dieses Netz der Telekom gehört.

 

Herr Brauer findet den Einwand von Frau Guse berechtigt und regt dahingehend an, den Tagesordnungspunkt für die anwesenden Vertreter von DNS:NET zu öffnen.

 

Herr Striegler sieht zwei Diskussionsebenen gegeben. Die erste ist, dass die Kooperationsvereinbarung möglichst genau mit der Firma abgeschlossen werden soll und die zweite ist die grundsätzliche Frage ob das, was mit der Kooperationsvereinbarung angestrebt wird, das Optimum ist. Er stellt fest, dass der Netzausbau und die digitale Infrastruktur ein Teil der Daseinsvorsorge sind und fragt, warum die Verwaltung nicht selbstsndig auf Firmen zugegangen ist. Er hätte erwartet, dass die Daseinsvorsorge dahingehend erkannt worden wäre. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte man den Leitfaden vom Bund durcharbeiten können und andere Möglichkeiten neben dem privatwirtschaftlichen Ausbau in Erwägung ziehen können, da dieser nicht immer das Optimum für den Bürger bedeutet.

 

Weiterhin bezieht sich Herr Strieger auf die Fragen, die im Gremienlauf aufgekommen sind. Auch im Umweltausschuss sei betont worden, dass Arbeiten die den Wurzelraum der Bäume tangieren, im Vertrag nicht erwähnt werden. Daraufhin gab der Ausschuss den Hinweis, dass die DIN Baumschutz auf Baustellen vertraglich explizit erwähnt werden soll. Die Verwaltung antwortete darauf, dass die Aufnahme einer solchen Verpflichtung nicht mehr als eine Willensbekundung bedeutet. Er kritisiert die Antwort und fügt hinzu, dass man mit Firmen immer eine DIN vereinbaren kann, die dann Rechtsgrundlage für Forderungen ist. Herr Krajewski hat die Frage gestellt, ob der Kooperationsvertrag juristisch geprüft wurde. Diese Frage wurde von der Verwaltung bejaht. Herr Striegler bezieht sich auf die Sitzung des Hauptausschusses, in der einige Änderungen im Vertrag vorgenommen worden sind und zweifelt daher die rechtliche Prüfung an. Ferner bemängelt er die Vertragsklausel 2.4, da mit dieser Verantwortung aus der Hand gegeben wird. Er hätte im Vertrag mehr Rechte für die Gemeinde erwartet.

 

Herr Hintze stellt fest, dass Herr Striegler sich widerspricht. Die Daseinsvorsorge ist wichtig, aber man muss erstmal vorankommen und das ist nicht möglich, wenn der Vertrag zerredet wird. DNS:NET bietet es lediglich an, ohnedermittel zu bauen, sie muss es aber nicht. Die Telekom hat bereits gebaut aber eben nicht überall, wie es sich viele Bürger wünschen, weil ihnen die Fördermittel ausgingen. Sollte die Telekom den Ausbau jedoch fortsetzen wollen und Verträge vorlegen, würde die gleiche Diskussion erneut aufkommen. Er nimmt Bezug auf Frau Guses Aussage und stellt klar, dass die AG Baumschutz lediglich eine Empfehlung abgeben kann. 

 

Der Vorsitzende stellt die Frage in Richtung Herrn Braungard, ob mit dem Beschluss der Vorlage im öffentlichen Teil der Beschluss der Vorlage im nichtöffentlichen Teil entbehrlich ist.

 

Herr Braungard antwortet, dass im nichtöffentlichen Teil der konkrete Vertragstext zu beschließen ist. Ursprünglich lautete die Vorlage: „Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen.“ In den Gremien, vorallem im Ortsbeirat Wandlitz, kam der Wunsch auf, den Vertragstext sehen zu wollen. Dieser Vertragstext ist nun im Wortlaut im nichtöffentlichen Teil, aber im öffentlichen Teil können legitim einzelne Punkte oder Passagen angesprochen und hinterfragt werden.

 

Frau Guse nimmt Bezug auf Herrn Hintzes Aussage und stellt die Frage, warum man vorankommen muss, wenn man jetzt schon VDSL 100 beziehungsweise VDSL 250 nutzt. Sie findet, dass wenn man größere Datenmengen benötigt, man sich privat solcher Firmen bedienen kann. Sie kann sich nicht vorstellen, dass kleine Ortsteile oder Außenbereiche jemals von DNS:NET angeschlossen werden.

 

Herr Berlin stellt einen Geschäftsordnungsantrag zur Öffnung des Tagesordnungspunktes für die Vertreter von DNS:NET, da viele Fachfragen aufkommen die nur die Firma beantworten kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  mehrheitlich

Ablehnung:  0

Enthaltung:  einige

 

Frau Nauen macht auf die anderen Ortsteile neben Wandlitz aufmerksam, die noch keine derartige Internetverbindung haben. Sie erzählt, dass sie ein Gespräch mit einem Mitarbeiter von DNS:NET geführt hat und dieser ihre Fragen beantwortet hat. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, selbst zu entscheiden ob er bei DNS:NET einen Vertrag abschließen möchte. Der Beschluss bedeutet nicht, dass alle Bürger einen Anschluss bei DNS:NET nehmen müssen. Sie sieht im Antrag die Möglichkeit, das Haustürgeschäft zu legalisieren und dass es keine Überraschungen für Bürger gibt, wenn es geworben wird. Sie stellt die Frage an DNS:NET, ob es auch andere Kommunen gibt, die so nachfragefreudig sind.

 

Herr Brauer fragt, warum der Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung die Vorlage vertagt hat.

 

Herr Liste, Vorsitzender des Ausschussesr Bauen und Gemeindeentwicklung, teilt mit, dass die Beantwortung des Fragenkataloges abgewartet wurde.

 

Frau Bohnebuck gibt zu bedenken, dass der Gemeinde durch diesen Vertrag keine hohen Kosten entstehen dürfen. Sollten Straßenbaumaßnahmen anstehen, muss die Umverlegung der Kabelleerrohre durch die Gemeinde finanziert werden, wenn dies vertraglich nicht geregelt ist. Dem Vertrag ist kein Versagungsrecht zu entnehmen.

 

Der Bürgermeister plädiert dafür, dass Herr Heine etwas zu den gesetzlichen Grundlagen sagt.  Er stellt klar, dass es sich nicht um eine Daseinsvorsorge der Gemeinde handelt sondern um eine Daseinsvorsorge des Bundes. Es ist eine Aufgabe von besonderer Bedeutung für Deutschland, weswegen es im Zuge dessen besondere gesetzliche Regelungen gibt.  Er kritisiert die Aussagen von Herrn Striegler und betont, dass für ihn der Bau von Kitas und Schulen eine wichtigere Daseinsvorsorge ist als der Ausbau von Glasfaser. Er hält es trotzdem für wichtig, dass die Infrastrukturmaßnahme Glasfaserausbau in ganz Wandlitz vorangebracht wird.

 

Der Vorsitzende stellt Herrn Heine von DNS:NET folgende Fragen.

 

- Wie viel Prozent der Anschlüsse müssen bei DNS:NET einen Vertrag schließen, damit DNS:NET tätig wird?

 

- Wie geht DNS:NET mit dem Baum- und Wurzelschutz bei Baumaßnahmen um?

 

- Bezüglich der Kabelleerrohre; wer ist beim Straßenbau verantwortlich?

 

- Bezüglich der Außenbereiche; wie weit darf ein Anschlussnehmer weg sein, dass er von DNS:NET noch erschlossen wird?

 

Herr Heine gibt zu verstehen, dass DNS:NET freiwillig gekommen ist, um der Gemeinde Wandlitz die Chance zu geben, ans Glasfasernetz angeschlossen zu werden. DNS:NET ist bereit, zweistellige Millionenbeträge in den Ausbau zu investieren unter der Prämisse, dass hinreichend Interesse daran besteht. Die Vermarktung hat bereits begonnen, in Schönwalde konnten bereits über 10 % der Haushalte begeistert werden. Die Nachfrage ist vorsichtshalber auf 50 % formuliert worden, in der Regel beginnt die Planung wesentlich früher. Er nennt andere Kommunen als Beispiel, bei denen der Ausbau bereits bei 30 % begann. Die 50 % stellen einen Schutz dar, sodass DNS:NET bei geringer Nachfrage im Zweifel ein Rückzugsrecht eingeräumt wird. Er betont, dass es sich um ein offenes Netz handelt und alle Kunden nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit von zwei Jahren zu einem anderen Anbieter wechseln können, wenn dieser die Netze der DNS:NET anbietet. Er erklärt, dass jeder Kunde beim Glasfaserausbau eine eigene Leitung erhält, die er sich nicht mit den Nachbarn teilen muss. DNS:NET ist gekommen, um garantierte Bandbreiten zu liefern.

 

Herr Heine stellt klar, dass die Baumschutzverordnung in der Kooperationsvereinbarung berücksichtigt wurde. Dort wurde formuliert, dass sämtliche einschlägige Gesetze und Vorschriften beachtet werden. Er zählt auf, dass unter anderem eine Baumschutzverordnung, eine Denkmalschutzverordnung und eine Naturschutzverordnung zu den über 200 berücksichtigten Verordnungen zählen. Damit nicht alle Gesetze und Vorschriften aufgelistet werden müssen, wurde dies in der Formulierung subsumiert. Dies sei im § 5.7 niedergeschrieben.

 

Herr Heine führt aus, dass es vertraglich ebenso festgeschrieben ist, dass es mit dem Bauamt und den entsprechenden Ortsvorstehern eine Ortsbegehung geben wird, um von Anfang an zu definieren, wo etwas passiert. Die DNS:NET beschließt daher auch nicht selbstständig, wo ein POP (point of presence) also eine Verteilerstation, platziert wird.

 

Er verweist auf die Erfahrung von DNS:NET mit über 20 Kooperationen in Brandenburg und dem Ausbau von zwei Landkreisen in Sachsen-Anhalt. Es gibt in jeder Gemeindevertretung Fragen, in Wandlitz jedoch explizit viele, weswegen sie einen extra Fragenkatalog (FAQ) angelegt haben.

 

Herr Hintze fragt zu § 9.5, ob Grundstückseigentümer, die ein Grundstück besitzen das außerhalb der Einzäunung noch privat ist, dem zustimmen müssen.

 

Herr Heine antwortet, dass der Grundstückseigentümer nicht zustimmen muss, da es sich um seinen privaten Grund handelt.

 

Herr Seefeldt fragt, wie es bei DNS:NET durch die derzeitige wirtschaftliche Lage und die Unwegbarkeiten bei Transportleistungen mit beispielsweise der Sicherstellung von Chips aussieht. Garantiert die DNS:NET zu 100 %, dass die Sicherheit der technischen Umsetzung trotz ggf. fehlender Einrichtungen stattfinden kann?

 

Herr Heine antwortet, dass man das nie komplett ausschließen kann. Nach heutigem Kenntnisstand hat die DNS:NET jedoch rechtzeitig genug disponiert und hat Leerrohrverbünde sowie Equipment für sich gesichert, um die aktiven Komponenten für die Projekte zu bestücken. Bei den derzeit laufenden 20 Projekten konnten alle Zeitpläne eingehalten werden und es gab auch keine Kommune, bei der die Quoten nicht erreicht wurden.

 

Herr Wendland erzählt, dass in Lanke in den Gebieten in denen die Telekom baut, die DNS:NET wirbt. Der Ausbau durch die Telekom ist für die Bürger kostenlos, beim Ausbau durch die DNS:NET müssten die Bürger etwas dazu zahlen, wenn das Haus mehr als 10 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht.

 

Herr Heine klärt auf, dass die Telekom die Förderprojekte gewonnen hat und das nicht nur in Wandlitz sondern in weiten Teilen Brandenburgs. Die Quote der förderfähigen Haushalte liegt in Brandenburg, je nach Gemeinde, zwischen 10 und 30 %. Lediglich diese Haushalte bekommen einen kostenfreien Anschluss. Bei der DNS:NET bekommen alle Haushalte bis 10 Meter Entfernung zur Grundstücksgrenze eine kostenfreie Verlegung und diese früher als bei der Telekom. Die DNS:NET bietet an, für einen Pauschalpreis von 249 € jede Entfernung zum Haus zu erschließen.

 

Frau Bohnebuck fragt, ob die Koordinaten der verlegten Leitungen an die Gemeinde übergeben werden können, sodass diese bei zukünftigen Projekten beachtet werden können.

 

Herr Heine bejaht dies und verweist auf § 7 der Kooperationsvereinbarung.  Nach Abschluss der Ausbauarbeiten werden diese der Gemeinde in einem offenen GIS-Format zur Verfügung gestellt. Dies ist beabsichtigt, damit nachfolgende Unternehmen dieses Netz nicht beschädigen können.

 

Frau Hoyer stellt eine Frage zur Vermarktung und wie diese funktionieren kann.

 

Herr Heine erklärt, dass es sich um ein mehrstufiges Verfahren handelt in dem Präsenzveranstaltungen für Bürgerfragenund online events durchgeführt werden. Es gibt außerdem einen Tür zu Tür Vertrieb und Bürgersprechstunden, zu denen Vertreter der DNS:NET kommen. Weiterhin wird mit Agenturen zusammen gearbeitet, die auf Provisionsbasis vermarkten.

 

Frau Hoyer konkretisiert ihre Frage. Es gehe ihr um die Menschen vor Ort, die den Vertrieb für die DNS:NET übernehmen. Ob sie, wenn sie beispielsweise 10 Haushalte an die DNS:NET vermittelt, einen Provivionsvorteil erhält.

 

Herr Heine benennt dieses Verfahren als Kunden werben Kunden und berichtet, dass es dies bei DNS:NET gibt. Er führt aus, dass DNS:NET der Gemeinde nichts geben darf, da diese neutral ist. Sie arbeiten aber mit Vereinen zusammen und übernehmen sponsorships in vierstelliger Höhe.

 

Herr Brauer fragt, was passieren würde wenn 30 beziehungsweise 50 % der Haushalte in der Gemeinde Wandlitz erreicht werden, aber der Kooperationsvertrag nicht zu Stande kommt. Würde die DNS:NET trotzdem bauen?

 

Herr Heine antwortet, dass die DNS:NET sich die auszubauenden Gebiete aussuchen würde, da ohne Kooperationsvertrag keine Verpflichtung vorliegt, flächendeckend auszubauen.

 

Herr Siebert hat die Frage von Frau Hoyer so verstanden, dass eine Drückerkolonne auf Provisionsbasis unterwegs sein soll, was nicht förderlich für den Bürger ist.

 

Herr Liste fragt, ob es bei diesem Angebot eine Deadline für Unentschlossene gibt.

 

Herr Heine erläutert, dass die erste Vermarktungsphase in Absprache individuell bemessen wird. In der Regel beträgt diese zwei Monate.

 

Frau Berbig bezieht sich auf die schlechten Bewertungen im Internet. Wie will die DNS:NET die Stabilität des Netzes garantieren?

 

Herr Heine erklärt, dass ein Glasfasernetz wesentlich stabiler und energieffizienter als eine Kupferleitung ist. Die Ausfälle in den Glasfasernetzen der DNS:NET sind äerst gering und beziehen sich eher auf Beschädigungen der Glasfaserkabel und -stränge.

 

Frau Berbig führt aus, dass ihre Frage auf die schlechten Bewertungen in Bezug auf den Kundenservice ausgerichtet ist.

 

Herr Heine sieht die dort beschriebenen Probleme bei den Ausfällen durch Kupfernetze der Telekom, die die DNS:NET in ca. 350 Kommunen in Brandeburg und Sachsen-Anhalt benutzt. Das ist nicht das Netz der DNS:NET, diese hat nur die aktive VDSL-Technologie hinzugebaut um Vectoring möglich zu machen. Diese Ausfälle sind daher physikalisch begründet und haben nichts mit der DNS:NET zu tun.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz befürwortet den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der DNS:NET Internet Service GmbH für den privatwirtschaftlichen Ausbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes in der Gemeinde Wandlitz. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Kooperationsvereinbarung abzuschließen.  


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  mehrheitlich (Herr Hintze) 

Ablehnung:  4   

Enthaltung:  3